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Dieser Tarif war gegenüber dem gleichzeitig für den Dortmund-Emskanal
verfügten unvergleichlich hoch. Pro Tonnenkilometer
stellte sich die Abgabe auf dem Dortniund-Emskanal in
den ersten Jahren auf 0.037 Pfg., später auf 0.11 Pfg., dagegen
auf der oberen Oder sofort auf 0.15 Pfg., wenn man auch die
lediglich regulierte Strecke Neissemündung—Breslau anrechnet,
und sogar auf 0.225 Pfg., wenn man nur die tatsächlich kanalisierte
Strecke Cosel—Neissemündung berücksichtigt. Dabei waren
die für den Dortmund-Emskanal aufgewendeten Summen unvergleichlich
höher als die für die Kanalisierung und Regulierung
der oberen Oder. Auf die Vorstellungen der oberschlesischen Industrie
wurde ein neuer Odertarif vom 12. September 1902 verfügt,
der die Gleichstellung der Oderschisfahrt mit dem Dortmund-Emskanal
aber nicht brachte, sondern immer noch höher ist.
Trotz der hohen Tarife ist das Ziel, die aufgewendeten Kapitalien
zu verzinsen und amortisieren und die laufenden Betriebskosten
zu erstatten, «richt erreicht worden, da der Verkehr
infolge der unzureichenden Schiffbarkeit des Oderstromes bisher
in engen Grenzen geblieberr ist. Die Regierung hat darauf derr
Plan aufgenommen, den Schleppzwang und staatlichen Schleppbetrieb
wie auf den anderen Wasserstraßen des Landes auch auf
der Oder einzuführen. Diese Maßregel aber würde den Hauptvorteil
der Wasserverfrachtung, die freie Konkurrenz auf dem
Frachtenmarkt fast restlos beseitigen, wie die Entwicklung des
Schiffahrtsbetriebes durch die voraussichtlich hohen Schlepptarife
sicher gehemmt werden würde. Dagegen erscheint als das zweckmäßigste
Mittel zur Erzielung recht ausreichender Einnahmen
aus den Schiffahrtsabgaben die Förderung des Verkehrs durch
großzügigen Ausbau der Wasserstraße und möglichste Ermäßigung
der Gebühren*). Der nrassenhafte Verkehr allein kann die
bedeutenden Kapitalien verzinsen.
Eine spezielle Verkehrsfrage bewegt noch gegenwärtig das
Interesse der oberschlestschen Kohlen-Eisenindustrie: die durch
den Berlin-Stettiner Großschiffahrtsweg nach seiner Eröffnung
Ende dieses Jahres zu gewärtigende Verschiebung der Wettbewerbsverhältnisse
Oberschlesiens auf dem Berliner wie brandenbürgisch-pommerschen
Markt.
1) W. Lotz I. S. 115.