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b) für die vom Erzeuger, vom Groß- und vom Detailhändler zu
veräußernde Ware,
c) für jene Waren, die zur Befriedigung der gleichen Bedürfnifse
verwendet werden können.
8 37. 1. Die Zentral-Preisprüfungs-Kommission und die lokalen
Preisprüfungsstellen sind befugt, Sachverständige und Auskunftspersonen
einzuvernehmen. Die vom Sachverständigen abgegebene Aussage steht einem
gerichtlichen Zeugnisse gleich.
Ein Sachverständiger ist jedenfalls zu hören, wenn wenigstens drei
Mitglieder der Preisprüfungsstellen die Einvernahme verlangen.
2. Einvernommenen Sachverständigen und Auskunftspersonen kann
nebst den etwa auflaufenden Reisekosten vom Vorsitzenden eine Entschädigung
zugesprochen werden. Die diesbezüglichen Anordnungen werden im Statut
getroffen.
§ 38. 1. Jedermann ist verpflichtet, den von der Zentral-Preis-Prüfungs-Kommission
und den lokalen Preisprüfungsstellen ausgehenden
Berufungen Folge zu leisten, die von ihnen gestellten Fragen zu beantworten
und ihnen in allen ihren Pflichtenkreis berührenden Angelegenheiten die
geforderten Auskünfte zu erteilen.
2. Von dieser Pflicht sind nur Personen ausgenommen, die entweder
selbst oder deren nahe Angehörige (8 152 Zisf. 1 St.-P.-O.s in bezug auf
den Gegenstand der Befragung einer strafbaren Handlung verdächtig sind,
sowie die in den 88 *51 und 152 Zisf. 2 St.-P.-O. genannten Personen.
8. Ausblick u ii b Schluß.
Die Preisprüsungsstellen werden sicherlich auch noch nachdem
Friedensschluß wichtige Arbeit zu leisten haben. Dabei kann
dahingestellt bleiben, ob zur Unterstützung der Reichs-, Staats- und
Gemeindebehörden in Fragen allgemeiner Preispolitik, der Preisbeobachtung,
Preisfestsetzung oder Preisbeeinflussung auch im Frieden
dauernd Preisorgane, wie die Landes-, Provinz-, Bezirks- und örtlichen
Preisstellen, zu wichtiger Tätigkeit berufen sein werden. Die
jetzige Arbeit des gesamten Prcisprüfungswesens im Sinne der Kriegswirtschaft,
insbesondere der bis ins Einzelne gehenden Preiskontrolle,
wird um so früher ihr Ende finden können, je eher wir, vielleicht
von einigen aus besonderen Gründen unvermeidlichen Eingriffen in
die freie wirtschaftliche Entwicklung abgesehen, wieder zu den
normalen Zuständen, wie sie zur Zeit vor deni Kriege geherrscht
haben, kommen. Dainit soll nicht gesagt sein, daß alle Zustände vor
dem Kriege ideal gewesen sind. Auch damals ist manches in unserem
Wirtschaftsleben morsch und faul gewesen; auch hat der Krieg
viele Gedanken reifen lassen, die in der Friedenszeit, trotzdem sie als
richtig erkannt waren, auf starken Widerstand gestoßen waren und
dadurch im Frieden nicht zur Ausführung gelangt sind und erst im,
Kriege unter dem Drange der Verhältnisse zü gesetzgeberischen Maß-Heft
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