Full text : Die Preisprüfungsstellen

40

Verhältnisse  aus  enger  Berührung  und  eigener  Anschauung  kennen,
mit  den  Verwaltungsbehörden  ihres  Bundesstaates  unmittelbare  Verbindung ­
  unterhalten  können,  anderseits  aber  im  Gegensatz  zu  den
örtlichen  Preisstellen  doch  wieder  ein  zusammenhängendes  Ganzes
überschauen  und  beurteilen  können,  unabhängig  von  zufälligen,
rein  örtlichen  Nöten,  Bedürfnissen  und  Einflüssen.  Auch  für  die
Befruchtung  der  Tätigkeit  der  örtlichen  Stellen  mußten  solche
Zwischenstellen  erwünscht  erscheinen.  Über  sachverständige  Kräfte
(Nahrungsmittelchemiker),  Handelssachverständige,  wirtschafts-  und
rechtskundige  Mitarbeiter  können  die  meisten  Ortsstellen  nicht  so  vollständig ­
  und  ständig  verfügen,  wohl  aber  die  Landesstcllcn.  So
können  diese  eine  zweckmäßige  Arbeitsteilung  unter  Vermeidung  von
Doppelarbeit  und  Ersparung  unfruchtbarer  Bemühung  gewährleisten,
bei  örtlich  gleich  auftretenden  Fragen  ein  erwünschtes  Zwischenglied
bilden.  Manche  Aufgaben  treten  zwar  örtlich  auf,  können  aber  örtlich
gar  nicht  oder  nur  unvollkommen  erledigt  werden,  da  ihre  Beziehungen ­
  über  den  Ortsbereich  hinausgehen.  Auch  die  erwünschte
Enge  der  Beziehungen  zwischen  Zentralstellen  und  örtlichen  Wirtschaftsgebieten ­
  sprach  für  die  Errichtung  von  Landesstellen.  Über  den
jetzigen  Stand  der  Organisation  vergl.  S.  8—9.
Auf  Grund  dieser  Ausführungen  läßt  sich  die  Tätigkeitsrichtung
der  Landes-  und  Provinzpreisstellen  darstellen.  Den  Landes-Zentralbehörden
  gegenüber  ist  ihre  Stellung  ähnlich  wie  die  Stellung
der  Reichspreisstelle  zu  den  zuständigen  Reichsbehörden;  das  zeigt
sich  gelegentlich  in  der  fast  wörtlichen  Übernahme  der  Anfgabcnbestimmung
  des  §  11  der  Bekanntmachung  vom  25.  September  1915.
Preisermittlungen  und  andere  grundlegende  Erhebungen  zur  Kriegswirtschaft, ­
  Ausstellung  von  Höchst-  und  Richtpreisen,  Mitwirkung  bei
Ausgaben  der  öffentlichen  Bewirtschaftung,  bei  Bekämpfung  von
Preiswucher,  Kettenhandel,  Ersatzschwindel  usw.  durch  die  Landcsverwaltung,
  das  alles  sind  Bestandteile  ihrer  Tätigkeit.
Als  Zwischenglied  zwischen  Reichsstelle  und  örtlichen  Preisstellen
vermittelt  und  entlastet  die  Landesstellc  den  Verkehr,  sic  vermittelt
in  Untersuchungen  und  Verfolgungen  zwischen  den  örtlichen  Stellen
ihres  Bezirks  wie  die  Reichsstcllc  von  Bezirk  zu  Bezirk;  der  Reichspreisstelle ­
  gegenüber  übernimmt  sie  die  Berichterstattung  über  die
Wirtschafts-  und  Versorgungslage  ihres  engeren  Gebiets,  beschafft
die  statistischen  Unterlagen  und  Gutachten  für  Richt-  und  Bewirtschaftungspreise ­
  des  Reichs  durch  ihre  Erhebungen  und  Fachkenntnisse,
  prüft  und  begutachtet  die  Zweckmäßigkeit  bestehender  oder
geplanter  Verordnungen.  Den  örtlichen  PrciSstelle»  ihres  Gebietes
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.