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Verhältnisse aus enger Berührung und eigener Anschauung kennen,
mit den Verwaltungsbehörden ihres Bundesstaates unmittelbare Verbindung
unterhalten können, anderseits aber im Gegensatz zu den
örtlichen Preisstellen doch wieder ein zusammenhängendes Ganzes
überschauen und beurteilen können, unabhängig von zufälligen,
rein örtlichen Nöten, Bedürfnissen und Einflüssen. Auch für die
Befruchtung der Tätigkeit der örtlichen Stellen mußten solche
Zwischenstellen erwünscht erscheinen. Über sachverständige Kräfte
(Nahrungsmittelchemiker), Handelssachverständige, wirtschafts- und
rechtskundige Mitarbeiter können die meisten Ortsstellen nicht so vollständig
und ständig verfügen, wohl aber die Landesstcllcn. So
können diese eine zweckmäßige Arbeitsteilung unter Vermeidung von
Doppelarbeit und Ersparung unfruchtbarer Bemühung gewährleisten,
bei örtlich gleich auftretenden Fragen ein erwünschtes Zwischenglied
bilden. Manche Aufgaben treten zwar örtlich auf, können aber örtlich
gar nicht oder nur unvollkommen erledigt werden, da ihre Beziehungen
über den Ortsbereich hinausgehen. Auch die erwünschte
Enge der Beziehungen zwischen Zentralstellen und örtlichen Wirtschaftsgebieten
sprach für die Errichtung von Landesstellen. Über den
jetzigen Stand der Organisation vergl. S. 8—9.
Auf Grund dieser Ausführungen läßt sich die Tätigkeitsrichtung
der Landes- und Provinzpreisstellen darstellen. Den Landes-Zentralbehörden
gegenüber ist ihre Stellung ähnlich wie die Stellung
der Reichspreisstelle zu den zuständigen Reichsbehörden; das zeigt
sich gelegentlich in der fast wörtlichen Übernahme der Anfgabcnbestimmung
des § 11 der Bekanntmachung vom 25. September 1915.
Preisermittlungen und andere grundlegende Erhebungen zur Kriegswirtschaft,
Ausstellung von Höchst- und Richtpreisen, Mitwirkung bei
Ausgaben der öffentlichen Bewirtschaftung, bei Bekämpfung von
Preiswucher, Kettenhandel, Ersatzschwindel usw. durch die Landcsverwaltung,
das alles sind Bestandteile ihrer Tätigkeit.
Als Zwischenglied zwischen Reichsstelle und örtlichen Preisstellen
vermittelt und entlastet die Landesstellc den Verkehr, sic vermittelt
in Untersuchungen und Verfolgungen zwischen den örtlichen Stellen
ihres Bezirks wie die Reichsstcllc von Bezirk zu Bezirk; der Reichspreisstelle
gegenüber übernimmt sie die Berichterstattung über die
Wirtschafts- und Versorgungslage ihres engeren Gebiets, beschafft
die statistischen Unterlagen und Gutachten für Richt- und Bewirtschaftungspreise
des Reichs durch ihre Erhebungen und Fachkenntnisse,
prüft und begutachtet die Zweckmäßigkeit bestehender oder
geplanter Verordnungen. Den örtlichen PrciSstelle» ihres Gebietes