'
48
mangels geschulter sachverständiger Kräfte oder mangels Zuständigkeit
nicht geleistet werden können; sie übernehmen die Ermittelung von
Tatbeständen, die für örtliche Preisstellen unerfaßbar und unkontrollierbar
sind; sie greifen da ein, wo örtliche Preisstellen entweder
aus überwiegenden Verbraucherrücksichten die Preise zu tief ansetzen
und damit die Versorgung gefährden, oder wo aus Irrtümern und
überwiegender Rücksicht auf Erzeuger und Händler die Preise zu
hoch angesetzt werden und damit der Verbrauch unnötig stark be-,
lastet wird. Namentlich gilt es Preisungleichheiten zwischen Nachbargebieten
auszugleichen, die zu einem unerwünschten Hin- und
Herzerren der Waren (Obst, Gemüse, Milch usw.) führen, schließlich
zu einer gegenseitigen Hinaufsteigerung der Preise und zu fortdauernden
starken Schwankungen der Versorgung. Die zuständigen
Behörden haben in einzelnen Bezirken bestimmt, daß die Ortspreisstellen
periodisch den Landesstellen über ihre Tätigkeit, über Preisstand
und Versorgungsmißstände zu berichten haben; auf diese Berichte
hin kann die Landesstelle dann mit Beratung, Aufklärung und
Richtigstellung eingreifen. Ein reger Verkehr durch Rundschreiben,
teilweise auch durch eigene Druckschriften und Denkschriften vermittelt
engste Beziehungen zwischen Ortsstellen und Landesstellen.
Im einzelnen sind die Aufgaben verschieden, verschieden
insbesondere auch zwischen Landesstellen von Bundesstaaten und
preußischen Provinz- oder Bezirksstellen, je nach der Fülle der der
zu beratenden Verwaltungssteste zugeteilten Aufgaben; verschieden
auch, je nachdem die Preisstellen vor oder nach den Wirtschaftszentralen
(1915, 1916 oder 1917) entstanden sind, je nachdem sie
mit den Wirtschaftsstellen in engere oder losere Beziehungen gesetzt
sind; verschieden schließlich je nach der wirtschaftlichen Eigenart ihres
Gebiets, ob Agrar- oder Industriegebiet, mit vorwiegender Kriegsoder
Friedensindustrie, mit Verbrauchern von großer oder geringer
Kaufkräft. Trotz alledem erzielt das harte Band des wirtschaftlichen
Einkreisungsrings doch im Grunde jetzt größere Gemeinsamkeit der
Ziele, Arbeiten und Auffassungen als in den Wirtschaftsverwaltungen
der Friedenszeit.
4. Zur Statistik der Prei sprüfungsstcllen H.
Nach Maßgabe der in § 2 der Bekanntmachung vom 25. September
1915 erlassenen Bestimmungen ist ein Netz von Preisstellen
über das ganze Reich hin entstanden. Die Gesamtzahl der
J ) „Verzeichnis der Preisprüfungsstellen im Deutschen Reich" (mit
Statistik). Berlin 1916, Selbstverlag der Volksw. Abteilung des Kriegs»
ernahrungsamts.