Full text : Die Preisprüfungsstellen

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mangels  geschulter  sachverständiger  Kräfte  oder  mangels  Zuständigkeit
nicht  geleistet  werden  können;  sie  übernehmen  die  Ermittelung  von
Tatbeständen,  die  für  örtliche  Preisstellen  unerfaßbar  und  unkontrollierbar ­
  sind;  sie  greifen  da  ein,  wo  örtliche  Preisstellen  entweder
aus  überwiegenden  Verbraucherrücksichten  die  Preise  zu  tief  ansetzen
und  damit  die  Versorgung  gefährden,  oder  wo  aus  Irrtümern  und
überwiegender  Rücksicht  auf  Erzeuger  und  Händler  die  Preise  zu
hoch  angesetzt  werden  und  damit  der  Verbrauch  unnötig  stark  be-,
  lastet  wird.  Namentlich  gilt  es  Preisungleichheiten  zwischen  Nachbargebieten ­
  auszugleichen,  die  zu  einem  unerwünschten  Hin-  und
Herzerren  der  Waren  (Obst,  Gemüse,  Milch  usw.)  führen,  schließlich
zu  einer  gegenseitigen  Hinaufsteigerung  der  Preise  und  zu  fortdauernden ­
  starken  Schwankungen  der  Versorgung.  Die  zuständigen
Behörden  haben  in  einzelnen  Bezirken  bestimmt,  daß  die  Ortspreisstellen
  periodisch  den  Landesstellen  über  ihre  Tätigkeit,  über  Preisstand ­
  und  Versorgungsmißstände  zu  berichten  haben;  auf  diese  Berichte ­
  hin  kann  die  Landesstelle  dann  mit  Beratung,  Aufklärung  und
Richtigstellung  eingreifen.  Ein  reger  Verkehr  durch  Rundschreiben,
teilweise  auch  durch  eigene  Druckschriften  und  Denkschriften  vermittelt ­
  engste  Beziehungen  zwischen  Ortsstellen  und  Landesstellen.
Im  einzelnen  sind  die  Aufgaben  verschieden,  verschieden
insbesondere  auch  zwischen  Landesstellen  von  Bundesstaaten  und
preußischen  Provinz-  oder  Bezirksstellen,  je  nach  der  Fülle  der  der
zu  beratenden  Verwaltungssteste  zugeteilten  Aufgaben;  verschieden
auch,  je  nachdem  die  Preisstellen  vor  oder  nach  den  Wirtschaftszentralen
  (1915,  1916  oder  1917)  entstanden  sind,  je  nachdem  sie
mit  den  Wirtschaftsstellen  in  engere  oder  losere  Beziehungen  gesetzt
sind;  verschieden  schließlich  je  nach  der  wirtschaftlichen  Eigenart  ihres
Gebiets,  ob  Agrar-  oder  Industriegebiet,  mit  vorwiegender  Kriegsoder ­
  Friedensindustrie,  mit  Verbrauchern  von  großer  oder  geringer
Kaufkräft.  Trotz  alledem  erzielt  das  harte  Band  des  wirtschaftlichen
Einkreisungsrings  doch  im  Grunde  jetzt  größere  Gemeinsamkeit  der
Ziele,  Arbeiten  und  Auffassungen  als  in  den  Wirtschaftsverwaltungen
der  Friedenszeit.
4.  Zur  Statistik  der  Prei  sprüfungsstcllen  H.
Nach  Maßgabe  der  in  §  2  der  Bekanntmachung  vom  25.  September ­
  1915  erlassenen  Bestimmungen  ist  ein  Netz  von  Preisstellen
  über  das  ganze  Reich  hin  entstanden.  Die  Gesamtzahl  der
J )  „Verzeichnis  der  Preisprüfungsstellen  im  Deutschen  Reich"  (mit
Statistik).  Berlin  1916,  Selbstverlag  der  Volksw.  Abteilung  des  Kriegs»
ernahrungsamts.
            
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