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preisen (bei Obst z. 33.), sei es in einem die Gestehungskosten tatsächlich
außer acht lassenden Ansatz non Höchstpreisen, oder sei es im
Ansatz von die wirklichen Kosten überschreitenden Spannungen. Der
Technik der Preisermittelung dienen umfangreiche, sachverständig
vorgenommene und sachverständig nachgeprüfte Einzelerhebungen über
die Gestehungskosten bei eingehender Zergliederung der ganzen Kette
von Preisbestandteilcn vom Kleinhandel bis zur Urerzeugung und
innerhalb dieser wieder bis in die letzten Einzelheiten des Kostenaufwandes
hinein.
Eine dermaßen eingehende Kostenzergliederung kennzeichnet,
soweit sich das auf Grund der vorliegenden Niederschriften der wichtigsten
deutschen Preisprüfungsstellen beurteilen läßt, ausschließlich
die Preisstclle München. Im übrigen stehen die meisten Prcisstcllen
schon bei der Ermittlung unter dem Einfluß von Vcrsorgungsg
c s i ch t s p u n k t c n. Dazu zwingt schon die Tatsache, daß geeignete
Kräfte für so umständliche eindringende Kostenermittlung fehlen,
ferner, daß meistens die Preisregelung als Glied der Versorgungsregelung
auftritt und im Zusammenhang mit ihr erledigt wird, nicht
als für. sich bestehende, nach eigenen Gesichtspunkten und von getrennter
Verwaltung aus zu regelnde Untersuchung. Zu Beginn der Tätigkeit
vieler Preisstellcn mochte die Feststellung des „richtigen" oder „angemessenen"
Preises noch im Vordergründe stehen; auftauchende
Versorgungsschwierigkeiten wiesen aber bald auf den Weg, den man
in die Worte gefaßt hat: „besser teure Waren als ideale Preise und
keine Waren!" Das ist die Art der Preisstcllen, die sich bei der PreiSermittelung
leiten lassen — und vielleicht leiten lassen müssen — von
den tatsächlichen Preisen als Steuerung der Warenbewegung, deren
Preisermittelung also ein „Finden" des Preisstandes ist, der die erforderliche
Zufuhr ermöglicht oder gar anreizt („Versorgungspreise"
gegenüber „Kostcnpreisen"). Diese Art Regelung ist Versorgungspolitik
im zufälligen Gewände der Preisermittelung und Preispolitik
— was bei allen jenen Stellen, die als Verwaltungsstellen ihrer
Gemeinden ausdrücklich mit der Versorgung betraut sind oder praktisch
immer Versorgungsgesichtspunkte mit in Anschlag setzen, auch weiter
gar nicht auffällig ist. Wollte man sie restlos durchführen, so wäre
das freilich im Grunde genommen eine Anpassung an die freie Marktbewegung
mit all den unbefriedigenden, im Kriege zum Teil unmöglichen
und ungesetzlichen Ergebnissen einer derartigen Anpassung; denn
wenn der Kamps um die Ware mit den Mitteln des Preisgebotes
ausgefochten wird, so fehlen alle Hcurmungcu gegen das Anziehen des
Preisstandes, und dann setzt bei stark umworbener Ware der bekannte