Full text : Die Preisprüfungsstellen

für  jene  Stellen  mit,  die  nach  den  anderen  oben  besprochenen  Verfahren ­
  die  Preise  ermitteln;  aber  das  deutlich  Unterscheidende  liegt
noch  darin:  die  Preisstellen,  welche  die  genauen  Gestehungskosten  zu
Unterlagen  nehmen,  begnügen  sich  nicht  mit  der  allgemeinen  Formel  des
„leben  und  lebenlassen",  sondern  zergliedern  die  Preise  in  ihre  Elemente; ­
  nicht  ein  mehr  oder  minder  deutlich  empfundener  Nahrungsschutz ­
  bestehender  Berufsstände  ist  ihr  Ausgangspunkt,  sondern  sachgemäße ­
  Preisabmessung,  »nter  Zugrundelegung  der  Kosten,  mag
auch  je  nach  Lage  der  Dinge  der  Verbraucher  oder  der  Erzeuger  und
Händler  darunter  leiden.  Denn  dabei  kann  eine  doppelte  Einstellung
gegeben  sein:  kritisch  entweder  gegen  die  Warenbesitzer,  deren  Forderungen ­
  man  durch  Ermittelung  der  „wirklichen"  Gestehungskosten
herabdrücken  will;  oder  kritisch  gegen  die  Verbraucher,  insofern  deren
Verlangen  nach  billigen  Preisen  als  den  Verhältnissen  nicht  Rechnung
tragend  abgewiesen  werden  soll.  Dieses  kritische  Bestreben  fehlt  den
Vertretern  des  ethisch-sozialen  Preisprinzips  durchaus.  Ebenso
deutlich  ist  der  Unterschied  gegen  die  Vertreter  der  Marktpreisanpassung; ­
  ihnen  gegenüber  hebt  Preisermittelung  nach  ethischsozialen
  Gesichtspunkten  die  Interessen  der  Verbraucher  schärfer  hervor, ­
  ihr  „Recht"  aus  einen  „angemessenen"  Preis,  und  erkennt  die
Herrschaft  des  „Marktes"  —  ein  Begriff,  der  in  seiner  Unpersönlichkeit ­
  und  sozialen  Farblosigkeit  auch  meistens  der  soziologisch  ganz
anders  bedingten  praktischen  Lebensanschauung  der  Vertreter  des
ethisch-sozialen  Preisprinzips  vollkommen  fremd  ist  —  nicht  an.
.  Nun  ist  es  nicht  so,  als  ob  die  einzelnen  Preisstellen  sich  immer
unbedingr  für  dieses  oder  jenes  Verfahren  bewußt  entschieden  oder
dieses  als  nie  zu  verlassende  Richtschnur  immer  innegehalten  hätten.
Im  Gegenteil  liegt  die  Sache  so,  daß.  in  der  Praxis  die  leitenden
Gesichtspunkte  durcheinanderfließen,  freilich  unter  deutlichem  Vorherrschen ­
  des  einen  oder  anderen.  Auch  hat  die  Entwicklung  der  Versorgungsverhältnisse ­
  und  die  Zuständigkeitsverschiebung  für  eine
große  Anzahl  Stellen  einen  Wandel  des  Verfahrens  im  Gefolge  gehabt: ­
  häufig  von  einer  rasch  entschlossenen  Höchstpreispolitik  unter
Gestehungskosten-  und  Verbraucher-Gesichtspunkten  zu  einer  Höchstpreispolitik
  in  engerer  Anlehnung  an  den  tatsächlichen  Preis  oder
gar  bis  zum  Mißtrauen  gegen  jede  Wirkung  von  Höchstpreisen
überhaupt.
Erst  allmählich  konnten  sich  anstelle  des  Gefühls  und  der  persönlichen ­
  Auffassung  feste  Erfahrungsregeln  herausbilden,  konnte
durch  Reichsgerichtsurteile,  Ratschläge  der  Landespreisstellen,  Veröffentlichungen ­
  der,  Reichspreisstelle  usw.  eine  größere  Einheitlichkeit
            
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