für jene Stellen mit, die nach den anderen oben besprochenen Verfahren
die Preise ermitteln; aber das deutlich Unterscheidende liegt
noch darin: die Preisstellen, welche die genauen Gestehungskosten zu
Unterlagen nehmen, begnügen sich nicht mit der allgemeinen Formel des
„leben und lebenlassen", sondern zergliedern die Preise in ihre Elemente;
nicht ein mehr oder minder deutlich empfundener Nahrungsschutz
bestehender Berufsstände ist ihr Ausgangspunkt, sondern sachgemäße
Preisabmessung, »nter Zugrundelegung der Kosten, mag
auch je nach Lage der Dinge der Verbraucher oder der Erzeuger und
Händler darunter leiden. Denn dabei kann eine doppelte Einstellung
gegeben sein: kritisch entweder gegen die Warenbesitzer, deren Forderungen
man durch Ermittelung der „wirklichen" Gestehungskosten
herabdrücken will; oder kritisch gegen die Verbraucher, insofern deren
Verlangen nach billigen Preisen als den Verhältnissen nicht Rechnung
tragend abgewiesen werden soll. Dieses kritische Bestreben fehlt den
Vertretern des ethisch-sozialen Preisprinzips durchaus. Ebenso
deutlich ist der Unterschied gegen die Vertreter der Marktpreisanpassung;
ihnen gegenüber hebt Preisermittelung nach ethischsozialen
Gesichtspunkten die Interessen der Verbraucher schärfer hervor,
ihr „Recht" aus einen „angemessenen" Preis, und erkennt die
Herrschaft des „Marktes" — ein Begriff, der in seiner Unpersönlichkeit
und sozialen Farblosigkeit auch meistens der soziologisch ganz
anders bedingten praktischen Lebensanschauung der Vertreter des
ethisch-sozialen Preisprinzips vollkommen fremd ist — nicht an.
. Nun ist es nicht so, als ob die einzelnen Preisstellen sich immer
unbedingr für dieses oder jenes Verfahren bewußt entschieden oder
dieses als nie zu verlassende Richtschnur immer innegehalten hätten.
Im Gegenteil liegt die Sache so, daß. in der Praxis die leitenden
Gesichtspunkte durcheinanderfließen, freilich unter deutlichem Vorherrschen
des einen oder anderen. Auch hat die Entwicklung der Versorgungsverhältnisse
und die Zuständigkeitsverschiebung für eine
große Anzahl Stellen einen Wandel des Verfahrens im Gefolge gehabt:
häufig von einer rasch entschlossenen Höchstpreispolitik unter
Gestehungskosten- und Verbraucher-Gesichtspunkten zu einer Höchstpreispolitik
in engerer Anlehnung an den tatsächlichen Preis oder
gar bis zum Mißtrauen gegen jede Wirkung von Höchstpreisen
überhaupt.
Erst allmählich konnten sich anstelle des Gefühls und der persönlichen
Auffassung feste Erfahrungsregeln herausbilden, konnte
durch Reichsgerichtsurteile, Ratschläge der Landespreisstellen, Veröffentlichungen
der, Reichspreisstelle usw. eine größere Einheitlichkeit