Full text : Die Preisprüfungsstellen

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zwei  Verbrauchern,  Großhändlern  und  Kleinhändlern,  gebildet  ist,  der
allwöchentlich  an  einem  bestimmten  Tage  zur  Begutachtung  der  vorliegenden ­
  Fälle  zusammentritt,  notfalls  unter  Zuziehung  noch  anderer
Sachverständigen.  Nach  Benehmen  mit  der  Staatsanwaltschaft  verzichtet ­
  diese  auf  persönliche  Abgabe  eines  Gutachtens  und  begnügt  sich
mit  der  Verlesung  eines  protokollierten  Beschlusses  der  Preisprüfungsstelle; ­
  nur  in  Ausnahmefällen  soll  ein  besonderer  Sachverständiger ­
  vernommen  werden.
D)  Aufklärungsarbeit.

Der  §  4  Ziff.  4  weist  den  Preisstellen  A  u  f  k  l  ä  r  u  ngsaufgaben
  zn.  Die  Reichsprcisstelle  und  teilweise  auch  die  Landesund ­
  Bczirkspreisstellen  haben  ihre  eigenen  Zeitschriften  zu  diesem
Zwecke  begründet,  durch  die  sie  eine  unmittelbare  Aufklärung  der  Bevölkerung ­
  über  Preis-  und  Versorgnygsfragen  bewirken.  Die  mannigfache» ­
  Veröffentlichungen  des  Kriegsernährungsamts  üben  auch  in
Preisfragen  eine  weithin  wirkende  Aufkläruugstätigkcit  aus.  Die
Drtsprcisstellcu,  die  Fach-  und  Tagespresse  bedienen  sich  dieser  Nachrichtenquellen ­
  und  bringen  ihr  Material  in  alle  Kreise  der  Bevölkerung. ­
  Die  Ortspreisstellcu  benutzen  zur  Aufklärung  meistens
die  Ta  gesp  resse,  oder  sie  geben  Zusammenstellungen  (Merkblätter, ­
  Preis-  und  Versorgungscheste)  über  die  geltenden  Höchstpreise,
für  die  Versorgungsregelnng  und  Verkehrsregelung  heraus,  ans  denen
Verbraucher  sowohl  wie  Händler  und  Warenerzeuger  ersehen  können,
was  rechtens  ist.  In  einem  Falle  wird  berichtet,  daß  eine  Preisstelle
die  Preise  und  die  Versorgungsgelegenheiten  ausschellen  läßt,  auch
Tafelanschläge  kommen  vielfach  vor.  Da,  wo  Pressevertreter  als  Mitglieder ­
  oder  Gäste  an  den  Sitzungen  teilnehmen,  wird  der  gleiche
Zweck  erreicht.  Manche  Stellen  übermitteln  der  Presse,  periodisch
zusammenfassend  oder  für  jede  besondere  Verhandlung,  einen  kurzen
Bericht,  der  die  Arbeiten  der  Preisstelle  darlegt,  den  Stand  von  Versorgung ­
  und  Preisen  bespricht,  Warnungen  erläßt,  Verhaltungsmaßregeln ­
  für  Verbraucher  und  Händler  an  die  Hand  gibt,  Mißverständnisse ­
  und  irrige  Meinungen  aufklärt.
Neben  der  gedruckte»  ist  die  p  e  r  s  ö  n  l  i  ch  c  Aufklärung
von  Bedeutung.  Die  Markt-  und  llbcrwachungsauSschüsse  sind  vielfach ­
  verpflichtet,  Handel  und  Verkehr  über  geltende  Bestimmungen
aufzuklären;  Beschwerdestellen  für  die  Verbraucher  dienen  dem
gleichen  Zweck.  Sehr  wichtige  Aufklärung  ist  schon  durch  die'Art
der  Zusammensetzung  der  Preisstellen  gegeben:  Verbraucher  und
Warenbesitzer  werden  mit  den  Schwierigkeiten  einer  Materie  befaßt,
            
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