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zu dem Rufe nach zentraler gleichmäßiger Regelung. Die einheitliche
Verfügung und Verteilung erforderte einheitliche Zusammenfassung
der Vorräte man kann erst gerecht und gleichmäßig verteilen,
wenn man weiß, was vorhanden ist und über die Vorräte Verfügung
hat —, und so vollzog sich der Übergang zur Reichsbewirtschaftung.
Schon im Winter 1915/16 setzte die Wandlung ein. Die Reichskartoffelstelle,
bei ihrer Gründung mit Aufgaben betraut, die durchaus
im Rahmen der kommunalen Versorgungsregelung lagen, erhielt
einen immer selbständigeren und größeren Verfügungsbereich; eine
große Zahl Landeskartoffelstellen in den Bundesstaateist schloß sich
jm Frühjahr und Sommer 1916 an; Preisgestaltung, Beschaffung
und Verteilung des neben Brotgetreide wichtigsten Massenverbrauchsgutcs
war damit den Kommnnalvcrbänden weitgehend entzogen. Die
Reichsfleischstelle von Ende März 1916 und die Reihe der Landesfleischstellen,
ebenso auch die Vichbandelsverbäude nahmen das dritte
wichtigste Verbrauchsgut in zentralere Bewirtschaftung. Die Grikndung
der Reichs,zuckerstelle im April 1916 mit der für manche der
folgenden Kriegsgescllschaftcn, richtunggebenden Aufgabenzuweisnng:
„Regelung des Verkehrs, Verteilung der Vorräte an die Kommunalverbände,
Betriebe, Heer und Marine", und der Erlaß von Höchst
preisen bis zum Verbraucher entzogen den Zucker der kommunalen
Bestimmung. Die Reichsstclle für Gemüse und Dbst vom Mai 1916
bedeutete keine ganz so weitgehende Verengung von Zuständigkeiten'
der Kommnnalverbände; die technische Eignung des Gegenstandes,,
insbesondere soweit er zum. Frischverbrauch bestimmt ist, hinderte
jede zu straffe Bewirtschaftung. Ende Mai 1916 erfolgte die Errichtung
des K r i e g S c r n ä b r u n g S a in t e s, der mit weitgehender
Verfügungsmacht über alle NahrungS- und Futtermittelvorräte im
. Reiche, ihre Verteilung und Preisbildung betrauten obersten Bewirtschaftungsstelle.
Und danach dehnte sich der Umkreis der in
Zentralbewirtschaftung genommenen Lebens- und.Futtermittel schnell
aus alles, was dem Massenvcrbrauche dient, aus.; wohl verständlich,
denn eine Regelung und Sicherung der Rahrungsversorgnng kann
die gegebenen Grundbedingungen gleichmäßiger und gerechter Verteilung
nie erfüllen, wenn sie nur einige Hauptgebiete des Marktes
in der Hand hat; mit der Bewirtschaftung der Hauptgebiete werden
die Randgebiete immer wichtiger, und so griff das System, seinen
eigenen Bewegungsgesetzen folgend, immer weiter um sich, erfaßte
Hülsenfrüchte, Teichfische, Eier, Speisefette, Kaffee, Tee und deren
Ersatzmittel, Kakao und manches andere. Daneben entstanden in ein
zclnen Bundesstaaten weitere Bewirtschaftnngs- und VerteilungS-