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bisher Gemüse, Obst und einige wenige bedeutungslosere andere
Waren ein, sie sind in der Tat heute noch bei manchen Preisstellen
lebhaft behandelte Objekte). Bei so gegebenen Gesichtspunkten der
Verteilung blieb den Kommunalverbänden und Preisstellen allenfalls
die technische Durchführung der Verteilung im örtlichen Bereich; in
dem llmfange aber, wie da ein geregeltes zweckmäßiges Verfahren
einmal gesunden und ausgebaut wird, scheiden auch diese Gesichtspunkte
mehr und mehr aus.
c) Auch auf dem eigensten Gebiete der Preisstellen, in der
P r e i S e r m i t t e l u n g und P r e > s p r ü f u n g, vollzogen sich
grundlegende Wandlungen mit dem Enderfolg einer weitgehenden
Ausschaltung der Preisstellen. Zunächst insofern, als. für die zentralbewirtschafteten
Waren auch die Höchstpreise oder Abgabepreise
zentral festgesetzt wurden, in manchen Fällen bis zum endgültigen
Verbraucherpreise hin. Praktisch verengen sich mit dieser Festlegung
die Aufgaben der Preisstellen nach dieser Richtung, ein Nachprüfen
und Ermitteln eines „richtigen" Preises hätte nur theoretische Bedeutung
und wäre kaum möglich, vor allem insofern, als sich den
Preisstellen die Unterlagen entziehen, die für die Höchstpreisbestimmung
durch die Zentralstellen maßgebend waren. Wenn die
eine oder andere Preisstelle der Meinung ist, auch die zentral festgesetzten
Höchstpreise seien von ihr nachzuprüfen, so ist der praktische
Wert dieser Auffassung zweifelhaft. Aber auch da, wo nur Höchstpreise
für Erzeuger oder bis. zum Händler festgelegt sind, ist die
Ermittelungs- und Nachprüfungsaufgabe der Preisstellen beschränkt;
sie erstreckt sich dann nur auf den Verbraucherpreis und den Kleinhandelszuschlag.
Eine Arbeitserleichterung, freilich zugleich Arbeitsentlastnng, also
damit Aufgabenminderung bedeuten dabei für die Preisstellen die
von höheren Stellen festgesetzten Grenzen und Richtlinien für Z n -
schlüge und Spannungen; wenn dafür allgemeine
Grundsätze aufgestellt sind, so ist damit eine Regel für den Warenbesitzer
gegeben, an die er sich halten kann, gleichzeitig ein vielbehandelter
Beratungsgegenstand den Preisstellen entrückt.
Das Gleiche gilt von der Verordnung über die äußere
Kennzeichnung von Waren; der Umkreis der von ihr
betroffenen Waren ist sehr ausgedehnt; die Bestimmungen sind so
einengend, daß für die Preisfeststellung durch die Preisstellen das
Gebiet geringfügig wurde. Das große Feld der Ersatzmittel,
das anfangs für die Preisermittlung und Preisnachprüfung reichen
Arbeitsstoff bot, ist mehr und mehr von den örtlichen Preisstellen