Full text : Die Preisprüfungsstellen

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bisher  Gemüse,  Obst  und  einige  wenige  bedeutungslosere  andere
Waren  ein,  sie  sind  in  der  Tat  heute  noch  bei  manchen  Preisstellen
lebhaft  behandelte  Objekte).  Bei  so  gegebenen  Gesichtspunkten  der
Verteilung  blieb  den  Kommunalverbänden  und  Preisstellen  allenfalls
die  technische  Durchführung  der  Verteilung  im  örtlichen  Bereich;  in
dem  llmfange  aber,  wie  da  ein  geregeltes  zweckmäßiges  Verfahren
einmal  gesunden  und  ausgebaut  wird,  scheiden  auch  diese  Gesichtspunkte ­
  mehr  und  mehr  aus.
c)  Auch  auf  dem  eigensten  Gebiete  der  Preisstellen,  in  der
P  r  e  i  S  e  r  m  i  t  t  e  l  u  n  g  und  P  r  e  >  s  p  r  ü  f  u  n  g,  vollzogen  sich
grundlegende  Wandlungen  mit  dem  Enderfolg  einer  weitgehenden
Ausschaltung  der  Preisstellen.  Zunächst  insofern,  als.  für  die  zentralbewirtschafteten ­
  Waren  auch  die  Höchstpreise  oder  Abgabepreise
zentral  festgesetzt  wurden,  in  manchen  Fällen  bis  zum  endgültigen
Verbraucherpreise  hin.  Praktisch  verengen  sich  mit  dieser  Festlegung
die  Aufgaben  der  Preisstellen  nach  dieser  Richtung,  ein  Nachprüfen
und  Ermitteln  eines  „richtigen"  Preises  hätte  nur  theoretische  Bedeutung ­
  und  wäre  kaum  möglich,  vor  allem  insofern,  als  sich  den
Preisstellen  die  Unterlagen  entziehen,  die  für  die  Höchstpreisbestimmung
  durch  die  Zentralstellen  maßgebend  waren.  Wenn  die
eine  oder  andere  Preisstelle  der  Meinung  ist,  auch  die  zentral  festgesetzten ­
  Höchstpreise  seien  von  ihr  nachzuprüfen,  so  ist  der  praktische
Wert  dieser  Auffassung  zweifelhaft.  Aber  auch  da,  wo  nur  Höchstpreise ­
  für  Erzeuger  oder  bis.  zum  Händler  festgelegt  sind,  ist  die
Ermittelungs-  und  Nachprüfungsaufgabe  der  Preisstellen  beschränkt;
sie  erstreckt  sich  dann  nur  auf  den  Verbraucherpreis  und  den  Kleinhandelszuschlag. ­

Eine  Arbeitserleichterung,  freilich  zugleich  Arbeitsentlastnng,  also
damit  Aufgabenminderung  bedeuten  dabei  für  die  Preisstellen  die
von  höheren  Stellen  festgesetzten  Grenzen  und  Richtlinien  für  Z  n  -
schlüge  und  Spannungen;  wenn  dafür  allgemeine
Grundsätze  aufgestellt  sind,  so  ist  damit  eine  Regel  für  den  Warenbesitzer ­
  gegeben,  an  die  er  sich  halten  kann,  gleichzeitig  ein  vielbehandelter ­
  Beratungsgegenstand  den  Preisstellen  entrückt.
Das  Gleiche  gilt  von  der  Verordnung  über  die  äußere
Kennzeichnung  von  Waren;  der  Umkreis  der  von  ihr
betroffenen  Waren  ist  sehr  ausgedehnt;  die  Bestimmungen  sind  so
einengend,  daß  für  die  Preisfeststellung  durch  die  Preisstellen  das
Gebiet  geringfügig  wurde.  Das  große  Feld  der  Ersatzmittel,
das  anfangs  für  die  Preisermittlung  und  Preisnachprüfung  reichen
Arbeitsstoff  bot,  ist  mehr  und  mehr  von  den  örtlichen  Preisstellen
            
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