Regeluiig der Preise nicht entsprechend zu berücksichtige», wenn etwa
der Landrat oder Bürgermeister gerade dieses Arbeitsgebiet mit per
sönlicher Vorliebe und überragender Sachkenntnis selbst pflegte.
Bisweilen mochten auch nach einem ersten tatkräftigen Zugreifen die
Erkenntnis der Widerstünde und Verwicklungen und unerwünschte
folgen von Reaelungsversuchen eine gewisse Lähmung und übergroße
Zurückhaltung nach sich ziehen, insbesondere natürlich in Gebieten,
die stark um die Ware zu kämpfen hatten; da die Ware dem höheren
Preise nachwandert, wurde man vorsichtig mit Höchstpreisen, wurde
deswegen angegriffen, unterließ es, solche festzusetzen, oder setzte sie
»ach Anhalten einer irgendwie noch gesehenen Marktlage fest.
Auch innerhalb der Organisation selbst lag ein wichtiger
Grund für die. Schwerfälligkeit des Ingangkommeus. Ein
Rundschreiben des sächsischen Ministeriums des Innern vom 9. März
1917 au die KreiShanptmannschasteu und sonstigen Gemeinden mit
Preisstellen drückt ihn klar aus: „Die Organisation des PreiSprüfungswesens
ist in Sachsen stärker zersplittert als in irgend einem
anderen Teile des Reichs. Es hat sich erwiesen, daß die kleinen und
kleinsten Preisstellen den ihnen übertragenen Aufgaben häufig nicht
gewachsen sind und daß das bei der Errichtung angenommene örtliche
Bedürfnis nicht immer vorhanden ist. Die Folge davon ist, daß
niedrere solcher Stellen keine nennenswerte Tätigkeit entwickeln".
Das gilt nicht nur für das Königreich Sachsen. Die große Zahl der
Stellen, die in kleinen und kleinsten Städten sitzen und außer an ihrem
Gründungstage gar nicht oder nur äußerst bescheiden und gegenstandslos
sich der Öffentlichkeit mitgeteilt haben, fällt unter die gleichen
Gesichtspunkte, wie sie für Sachsen genannt wurden. Und vielleicht
wäre das sächsische Verfahren der Zusammenlegung solcher nicht arbeitenden
Stellen zu einer leistungsfähigeren größeren Stelle, die Bescheidung
ans einen Überwachungsausschuß im kleinen örtlichen Bezirk
auch anderswo richtig und zweckmäßig. Es zeigt sich eben, daß die
Bestiiumuug, alle Städte von über 10 000 Einwohnern seien zur
Errichtung einer Preisstelle verpflichtet, solche unter 10 000 Ei»
wohnern dazu berechtigt, zu mechanisch war; die Bevölkerungsgröße
ist an sich noch kein Ausdruck für das örtliche Bedürfnis nach einer
Preisstelle, noch viel weniger eine Gewähr für das Vorhandensein
geeigneter Persönlichkeiten für die Leitung und Durchführung der
den Preisstellen vorbehaltenen Aufgaben.
Z e r g l i e d e r u w i r kurz die Zu st ä n d i g k e i t ö
v e r c n g u n g, die. die. Verschiebung der Verhältnisse seit Herbst
19I.~> für die Preisstellen nach sich gezogen hat!