Object: Preußisches Landbuch

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Mitglieder. Jährliche Einnahme 11—1300 Thlr. Vermögen 11,600 
Thaler. 
v. Schuttersche Stiftung, 
zur Unterstützung armer Wöchnerinnen, von der Fran Gcneralin von 
Schütter geb. %öfd; in Breslau mit 150 Thlr. begründet. Die 
Verwendung der Zinsen ist in die Hand des Vorstehers der geburts- 
hülflichen Poliklinik der Universität gelegt. Das Stiftungs-Kapital 
war im Jahr 1837 durch einen Anschuß aus der Universitätskaste bis 
auf 200 Thlr. in Staatsschuldschcinen erhöht. Vgl. Bethanien. 
SchntzmannS-PensionS-Zttschnßkasse ;u Berlin. 
Sie bildet sich aus Beiträgen der Schutzmänner und Schutzmanns- 
Wachtmeister in Berlin und ist zn Pensions-Zuschüssen für pensionirte 
Schutzmänner und Schutzmanns -Wachtmeister bestimmt. Durch Kab.- 
Ordre vom L Juni 1854 erhieşt sic beschränkte Korporations-Rechte 
und durch Kab.-Ordre vom 23. Mai 1860 wurde den Ofsizieren der 
Schutzmannschaft gestattet, gegen Zahlung von Beiträgen bcizutreten. 
Ein unterm 14. November 1863 landesherrlich bestätigter Nachtrag 
zu den Grundbestimmungcn vom 1. Juni 1853 regelt die Verhältniße 
der Offiziere weiter: sic genießen die Vortheile der'Kaste, luciitt sic die 
Beiträge von ihrer Anstellung ab entrichten und dieselben bis zu ihrer 
Pensionirung sortzahlen. Zwangsbeitritt findet nicht statt. Die Rechte 
der Offiziere, welche bis dahin ihre Beiträge geleistet haben, bleiben in 
Gemäßheit des Erlasses von, 23. Mai I860 gewahrt. Das Polizei- 
Präsidium hat die Verwaltung der Kaste, deren Fonds fortan nur 
in sicheren Papieren oder Hypotheken angelegt werden dürfen; die 
Ober-Rechnungskamnicr die Revision der Jahrc's-Rechnungcn. 
Schwabe Prie semnthsche Stiftungen. 
Der 1824 zu Braunau (Lüben) f Gutsbesitzer Christian Gottlieb 
Schwabe hatte durch Testament vom 12. Juli 1822 bestimmt, daß 
sein Vermögen nach feinem,.uub seiner Gattin, geb. Priesemuth 
Tode, zu milden Stiftungen verwendet werden solle. ļ des Ver- 
inogenö waren für eine Stiftung zun: Besten armer verwaister Kinder 
männlichen Geschlechts, 1- zu Stipendien für arme Studirende der 
Breslauer Hochschule und zwar nur für gebornc Schlesier bestimmt. 
Nähere Bcstlminungen über Einrichtung und Verfassung der Stiftungen 
hatte dei Erblasser nicht getroffen, es war vielmehr der Staatsverwal- 
ung die Aufgabe zugefallen, auf Grund der im Testament gegebenen 
urzcn Andeutungen die Stiftung zur Ausführung zu bringen. Da 
elde erwähnten Stiftungen, 1825 landesherrlich genehmigt, erst ins 
treten sollten wenn das Kapital-Vermögen die Summe von 
200,000 Thlr. erreicht haben würde, so wurde der Nachlaß von der 
Regierung zu Liegmtz verwaltet und erst 1862 der Universität zu BreS- 
, 7 des damals vorhandenen Vermögens mit ca. 67,000 Thlr. über 
wiesen und angeordnet, daß die Stiftung in diesem Jahre ins Leben 
treten sollte. Die Kollation der Stipendien steht dem Senat zu; bei 
der Verleihung werden geborene Schlesier berücksichtigt; den Vortritt
	        
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