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Zustimmung auf die früher von dem letzteren verpönte Getreideverteilung
zurückgegriffen, aber in der Weise, daß die Bauern die Getreidevorschüsse
nachträglich abarbeiteten").
Motz machte gegen die Abarbeitungen geltend, daß sie den Wirtschafts
betrieb der Nestanten selbst schädigten, und wollte sie deshalb ganz ab
schaffen. Als er aber im Herbst des Jahres 1826 die östlichen Provinzen
bereiste, nahm er, um mit Schön zu reden, alsbald eine andere Philosophie
an; er überzeugte sich davon, daß das Abverdienen der Reste, sofern es
auf kleinere Arbeiten in der Nähe der Wohnstätten der Restanten be
schränkt werde, ohne Nachteil für diese durchgeführt werden könnte. Mit
dieser Maßgabe wurde die von Schön getroffene Einrichtung auch weiter
beibehalten^).
Motz selbst hat nach seiner Rückkehr von jener Besichtigungsreise für
alle östlichen Provinzen Maßregeln veranlaßt, die ganz offenbar die in
Altpreußen durchgeführten Notstandsarbeiten zum Vorbild haben. Wie
hier herrschte im Jahre 1826 auch in Pommern, Posen und Schlesien
Brotmangel, da die Ernte vielfach schlecht ausgefallen war. Motz regte
nun im Verein mit Schuckmann beu Ankauf von 700000 Scheffeln Roggen
für diese Provinzen an^) Die Minister glaubten sich freilich wegen dieses
Rückfalls in die merkantilistische Wirtschaftspolitik vor dem freihändlerischen
Zeitgeist rechtfertigen zu müssen: „Wir verhehlen uns nicht, wie bedenklich
es sei, ohne dringende Aufforderung seitens der Staatsverwaltung in den
natürlichen Verkehr der Gesellschaft einzugreifen, so den das Bedürfnis
scharf ausspähenden Spekulanten in seinen Unternehmungen abzuschrecken
und den lässigen, fremder Hilfe gern Vertrauenden noch lässiger zu machen"").
Die angekauften Vorräte sollten deswegen nicht etwa auf den Markt ge
worfen werden, um dort die Preise zu regulieren, auch durften sie keines
falls geschenkweise als Armenunterstützung verteilt werden. Sie sollten
nur zur Naturallöhnung dienen. Deshalb veranlaßten die Minister gleich
zeitig die Inangriffnahme von Wegebauten in größeren: Umfang. Die
Arbeiter, die sich hieran beteiligten, sollten den Lohn zum überwiegenden
Teil in natura ausgezahlt bekommen, und zwar in Brot, nicht in Korn.
Es war also im wesentlichen das von Schön seit 1822 geübte Verfahren,
das man jetzt auf andere Provinzen ausdehnte.
Ost- und Westpreußen bekamen den Hauptanteil an der neuen Be
willigung. Es konnten hier bis zu 340000 Scheffel aufgekauft werden.
0 Königsberg St. A. O. P. V Nr. 24.
0 JB. Motz' v. 30 Dez. 1826. Geh. St. A. a. a. O.
->) JB. v. 4. Okt. 1826. Geh. St. A. 77, 215, 40 vol. I.
4 ) Den gleichen Satz wiederholen die Minister in einer Verfügung an Schön
v. 5. Nov. 1826. Danzig 161. 578 vol. I.