Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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Leistungen  treiben  doch  noch,  wenngleich  ans  dem  untergeordnetsten  Wege,
zur  Überlegung  und  zum  gescheuten  Handeln^).  Die  Frage,  ob  die
Abgaben,  die  die  Bauern  zu  zahlen  hatten,  den  wirtschaftlichen  Verhältnissen ­
  noch  entsprachen,  hat  er  nicht  verneint.  Er  war  auch  hier
geneigt,  durch  rigorose  Anforderungen  die  Tüchtigen  von  den  Untüchtigen
zu  scheiden.  Die  sittliche  wie  die  wirtschaftliche  Wirkung  der  Abarbeitungen, ­
  dieser  „moralischen  Exekution",  wie  er  sie  nannte,  schien  ihm
gleichermaßen  erwünscht;  die  schlechten  Folgen  des  „Schenkens"  wurden
vermieden,  und  zugleich  konnten  produktive,  dem  Allgemeinwohl  dienende
Arbeiten  geleistet  werden.  Das  bestach  auch  gerade  das  Staatsministerium
an  Schöns  Vorschlag:  „Die  Tendenz,  dasjenige,  was  der  Staat  zur  Erleichterung ­
  der  Leistnngspflichtigen  tue,  so  zu  gewähren,  daß  eine  weitere
Entwicklung  der  inneren  Kräfte  und  des  inneren  Verkehrs  die  Folge  davon
sei,  als  das  wirksamste  Mittel,  den  Stockungen  entgegenzuarbeiten."  Wie
so  oft  bauernfreundlicher  als  die  Provinzialbehörden,  regte  das  Staatsministerium ­
  an,  daß  eine  ähnliche  Maßregel  in  dem  Verhältnis  der  Privatgutsbesitzer ­
  gegen  ihre  Bauern  gesetzlich  festgelegt  würde 2 ).
Was  das  Staatsministerium  jetzt  vorschlug,  war  ja  in:  Grunde  nichts
anderes  als  eine  Wiedereinführung  der  alten  Hand-  und  Spanndienste
für  solche  Bauern,  die  ihren  finanziellen  Verpflichtungen  nicht  nachkommen
konnten.  Sie  hätte  wohl  auch  den  Gutsbesitzern  willkommen  sein  können,
die  sich  über  den  Wegfall  dieser  Dienste  und  über  den  Arbeitermangel  so
sehr  beklagt  hatten.  Nach  Schöns  Behauptung  haben  sich  aber  in  Westpreußen ­
  alle  Gutsbesitzer,  mit  denen  er  unterhandelte,  gegen  die  Ausdehnung ­
  der  Abarbeitungen  auf  die  Privatbauern  ausgesprochen.  Zumeist
sei  ja  gar  nicht  auf  Rente,  sondern  auf  Landabtretung  reguliert.  Überdies
werde  es  der  Gutsbesitzer  seinem  eigenen  Vorteil  angemessen  finden,  sich
mit  denjenigen  Gutseingesessenen,  welche  durch  Zahlungsnachsichten  zu
konservieren  wären,  zu  vergleichen!  Schön  schloß  sich  dieser  sanguinischen
Auffassung  an,  und  der  Gedanke  des  Ministeriums  wurde  begraben^).
Auch  die  unteren  Stufen  der  Klassensteuerpflichtigen  wurden  nachträglich
von  der  Vergünstigung  der  Abarbeitungen  ausgeschlossen^).  Die  Blaßregel
blieb  im  wesentlichen  auf  die  Domänenbauern  und  die  kleineren  Domänenerbpächter ­
  beschränkt.  Der  Betrag,  der  abgearbeitet  werden  durfte,  wurde
in  Ostpreußen  auf  225000,  in  Westpreußen  auf  100000  Tlr.  festgesetzt.
Im  Laufe  des  Jahres  1824  konnten  infolge  solcher  Abarbeitungen
-)  An  Hardenberg  18.  Aug.  1821.  Danzig  St.  A.  161,  209.
2 )  Sitzungsprotokoll  v.  8.  Okt.  1823.  Geh.  St.  A.  77,  215,  31  vol.  I.
3 )  Schön  an  Schuckmann  24.  März  1824.  Danzig  St.  A.  161,  135.
4 )  JB.  des  Staatsministeriums  v.  31.  Mai  1824.  Geh.  St.  A.  89  6  XXI
Preußen  Gen.  7  vol.  I.
            
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