Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

Der  besiegte  Staat  war  in  seiner  Finanznot  nicht  nur  außerstande,
selbst  bare  Entschädigungen  zu  verteilen,  sondern  mußte  sogar  die  Vergütungen ­
  im  Werte  von  6  Millionen  Rubel,  die  Rußland  für  die  Requisitionen ­
  seiner  Truppen  an  Preußen  auszahlte,  für  seine  eigenen  Zwecke
verwenden.  Erst  seit  1811  ließ  er  sie  den  Betroffenen  zukommen,  aber  nicht
in  bar,  sondern  in  den  sogenannten  „russischen  Bons",  einem  Papier,  das
beim  Verkauf  nur  etwa  40%  seines  Nennwerts  ergabZ.  In  dem  gleichen
Jahre  gebot  ein  Edikt  vom  27.  Januar,  die  Abgabenrückstände  im  Wert
von  2300000  Tlr.  mit  den  Leistungen  an  fremde  Truppen  zu  kompensieren.
Alles,  was  bis  dahin  zum  Retablissement  der  Provinz  geschehen  war,  hatte
aus  privaten  Mitteln  bestritten  werden  müssen.  Diese  Ausgaben  waren
um  so  drückender,  als  die  Preise  für  Vieh  und  Inventar  infolge  des  großen
Bedarfs  gestiegen  waren.  Im  engeren  Ostpreußen  schätzte  man  die  Retablissementskosten
  bis  1809  auf  10%  Millionen  Tlr?).  Aber  in  diesem  Jahre
waren  noch  350000  Scheffel  Getreide  weniger  ausgesät  als  1805/6.
Je  geringer  die  Finanzkraft  des  Staates  war,  desto  mehr  galt  es,
Maßregeln  zu  treffen,  die  die  wirtschaftliche  Lage  seiner  Bewohner  zu
bessern  geeignet  waren.  Das  Retablissement  der  verwüsteten  Provinzen
ist  einer  der  wirksamsten  Anstöße  geworden  zu  den  großen  politisch-sozialen
Reformen  nach  dem  Tilsiter  Frieden.  Namentlich  das  Edikt  vom  9.  Oktober
1807,  das  die  Agrarreform  einleitete,  entsprang  der  Absicht,  „die  allgemeinen ­
  Mittel  zum  Retablissement  der  Provinzen  Ost-  und  Westpreußen"
festzusetzen.
Bei  der  Vorberatung  dieses  Gesetzes  hat  sich  der  34jährige  Theodor
von  Schön  den  ersten  Ruhm  erworben,  und  die  endgültige  Fassung  ist
im  wesentlichen  nach  seinen  Vorschlägen  erfolgt?).
Daß  der  Staat  einem  vom  Krieg  verheerten  Lande  vor  allem  durch
1814,  Geh.  St.  A.  771,1X26.  vol.  IV);  etwas  niedriger  Rothe  II.  Mai  1814  (Toppen
S.47).
0  Nach  dem  preußisch-russischen  Vertrage  vom  20.  Sept.  1808  (Geh.  St.  A.
Staatsverträge  mit  Rußland  Nr.  96)  sollte  Rußland  außer  den  schon  gegebenen  Summen
51/2  Millionen  preußische  Thaler  zahlen.  Die  Summe  von  6  Millionen  Rubel  nennt
Alexander  Dohna,  der  auf  Grund  seiner  Ministerschaft  Bescheid  wissen  mußte  in  einem
Jmmediat-Berichtv.  29.  Okt.  1810(Bezzenberger  S.  11  u.  51).  v.  Borgstede  gibtin
seinem  JB.  v.  19.  Nov.  1823  (siehe  unten  S.  34)  an,  daß  in  Ostpreußen  für  5944148Thlr.
russische  Bons  ausgefertigt  worden  seien.  Der  Verlust  am  Kurse  und  an  den  Zinsen
wird  in  einer  Vorstellung  der  Deputierten  des  Generallandtages  v.  6.  Febr.  1823
auf  3973874  Thlr.  berechnet.  (Geh.  St.  A.  89  0  XXI  Preußen  gen.  2  vol.  Ij.
2 )  So  nahm  z.  B.  der  Graf  von  Finckenstein  zum  Retablissement  der  Herrschaft
Gilgenburg  in  den  Jahren  1809/10  29000  Thlr.  auf,  Alexander  zu  Dohna  für  Schlobitien
  39000  Thlr.
3 )  Aus  den  Papieren  I1  104—129.  G.  F.  Knapp,  II  148ff.  Max  Lehmann
II,  269  ff.  Geh.  St.  A.  87  B  XXIII  1h.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.