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habe, welch herrlichen Geist die ständische Behandlung der Sache erzeugte!
Man fühlt es dieser warmen Sprache an, wie er Hardenberg zu weiteren
Schritten auf dem eingeschlagenen Wege ermuntern will, wie er auch fern
vom Mittelpunkte der Negierung sie im Sinne seiner Staatsauffassung
zu beeinflußen sucht. Hardenberg, dessen Berater in allen Angelegen-
heiten der beiden Provinzen Stägemann, der ehemalige Syndikus der
ostpreußischen Landschaft, war, scheint dieses provinzialständische Leben
auch nicht ungern gesehen zu haben. Er mochte wohl dem ostpreußischen
Adel, der ihm schon der gutsherrlich-bäuerlichen Regulierungen wegen auf
sässig war, in dieser politischen Nebenfrage keine Schwierigkeiten bereiten.
Auch Friedrich Wilhelm III. mag auf Nachgiebigkeit gedrungeu haben.
Jedenfalls sind bei der Entscheidung über die Verteilung der Retablissements
gelder auch solche nicht rein sachliche Gesichtspunkte von Einfluß gewesen.
II. Das Kreditwesen und die Not der Landschaften.
Schön selbst hat später jenes Hilfsunternehmen von 1816 als verfehlt
bezeichnet: man habe nur in einzelnen Fällen geflickt, statt das Übel an
der Quelle zu läutern. Vor allem seien die Netablissementsgelder
meist nur in die Hände der Gläubiger gekommen, hätten nicht der
Steigerung der Wirtschaft gedient, seien also unproduktiv geblieben*).
Tatsächlich scheint ein großer Teil zur Schuldendeckung verwandt und damit
dem eigentlichen Zweck, der Retablierung der Grundstücke, entzogen worden
zu sein. In Berlin wurde man zuerst darauf aufmerksam bei Gelegenheit
eines Gesuchs des Hauptmanns von F ölkersamb auf Bauditten. Diesem
wareu 12000 Taler aus dem Retablissements-Fonds bewilligt worden.
Als die erste Hälfte ausgezahlt wurde, nahm sie die Landschaft größtenteils
in Beschlag, um die Zinsen zu decken, die während der Sequestration des
Gutes aufgelaufen waren. Eine Kabinettsordre vom 23. Juni 1818 wies nun
darauf hin, daß die Retablissementsgelder nicht zum Besten der Realgläu
biger, sondern zur Wiederherstellung der ruinierten Güter bestimmt seien.
Trotzdem mußte Fölkersamb auch die zweite Hälfte von 6000 Talern der
Landschaft überlassen, weil ersonst aufs neue die Einleitung der Sequestration
zu gewärtigen hatte. Ähnliches scheint in den folgenden Jahren vorge
ht Schön an Rother 19. März 1824. Siehe Beilage Nr. II. — v. Salzwedel an
Schön 20. Sept. 1824. ^Königsberg Oberpräs. Akten des Landesunterstützungsfonds.]:
„®ie Verteilung der Retablissementsgelder vor 6 und 7 Jahren hat hauptsächlich des
wegen so wenig gute Folgen gehabt, weil die Gläubiger sie den Gutsbesitzern unter
mancherlei Drohungen abpreßten. Manches Gut, das viele Tausend Thaler erhielt,
mag nicht um 100 Th. besser geworden sein."