Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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habe, welch herrlichen Geist die ständische Behandlung der Sache erzeugte! 
Man fühlt es dieser warmen Sprache an, wie er Hardenberg zu weiteren 
Schritten auf dem eingeschlagenen Wege ermuntern will, wie er auch fern 
vom Mittelpunkte der Negierung sie im Sinne seiner Staatsauffassung 
zu beeinflußen sucht. Hardenberg, dessen Berater in allen Angelegen- 
heiten der beiden Provinzen Stägemann, der ehemalige Syndikus der 
ostpreußischen Landschaft, war, scheint dieses provinzialständische Leben 
auch nicht ungern gesehen zu haben. Er mochte wohl dem ostpreußischen 
Adel, der ihm schon der gutsherrlich-bäuerlichen Regulierungen wegen auf 
sässig war, in dieser politischen Nebenfrage keine Schwierigkeiten bereiten. 
Auch Friedrich Wilhelm III. mag auf Nachgiebigkeit gedrungeu haben. 
Jedenfalls sind bei der Entscheidung über die Verteilung der Retablissements 
gelder auch solche nicht rein sachliche Gesichtspunkte von Einfluß gewesen. 
II. Das Kreditwesen und die Not der Landschaften. 
Schön selbst hat später jenes Hilfsunternehmen von 1816 als verfehlt 
bezeichnet: man habe nur in einzelnen Fällen geflickt, statt das Übel an 
der Quelle zu läutern. Vor allem seien die Netablissementsgelder 
meist nur in die Hände der Gläubiger gekommen, hätten nicht der 
Steigerung der Wirtschaft gedient, seien also unproduktiv geblieben*). 
Tatsächlich scheint ein großer Teil zur Schuldendeckung verwandt und damit 
dem eigentlichen Zweck, der Retablierung der Grundstücke, entzogen worden 
zu sein. In Berlin wurde man zuerst darauf aufmerksam bei Gelegenheit 
eines Gesuchs des Hauptmanns von F ölkersamb auf Bauditten. Diesem 
wareu 12000 Taler aus dem Retablissements-Fonds bewilligt worden. 
Als die erste Hälfte ausgezahlt wurde, nahm sie die Landschaft größtenteils 
in Beschlag, um die Zinsen zu decken, die während der Sequestration des 
Gutes aufgelaufen waren. Eine Kabinettsordre vom 23. Juni 1818 wies nun 
darauf hin, daß die Retablissementsgelder nicht zum Besten der Realgläu 
biger, sondern zur Wiederherstellung der ruinierten Güter bestimmt seien. 
Trotzdem mußte Fölkersamb auch die zweite Hälfte von 6000 Talern der 
Landschaft überlassen, weil ersonst aufs neue die Einleitung der Sequestration 
zu gewärtigen hatte. Ähnliches scheint in den folgenden Jahren vorge 
ht Schön an Rother 19. März 1824. Siehe Beilage Nr. II. — v. Salzwedel an 
Schön 20. Sept. 1824. ^Königsberg Oberpräs. Akten des Landesunterstützungsfonds.]: 
„®ie Verteilung der Retablissementsgelder vor 6 und 7 Jahren hat hauptsächlich des 
wegen so wenig gute Folgen gehabt, weil die Gläubiger sie den Gutsbesitzern unter 
mancherlei Drohungen abpreßten. Manches Gut, das viele Tausend Thaler erhielt, 
mag nicht um 100 Th. besser geworden sein."
	        
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