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Verteilung einer aus landesväterlicher Huld gegebenen Unterstützungssumme
auch wesentlich darauf ankomme, dieselbe auf so viele Individuen
auszudehnen, als dem Wesen der Sache nach nur irgendwie teilnehmen
könnten"«). Die Komitees begannen die Summen nach den von ihnen
beschlossenen Sätzen an die kleineren Mimischen Besitzer und an die ackerbautreibenden
Städter zu verteilen, ohne sich irgendwie an die ministeriellen
Verordnungen zu kehren, und wurden in diesem Widerstand von den Ober-Präsidenten
bestärkt. Schön wetterte wider den „Offiziantenkitzel" der
Minister, die den „schönen Geist, den diese Sache in der Provinz erzeugte,
ohne allen Grund morden wollten". Man solle Gott danken, daß hier eine
„Jury", „ein Gottesurteil" möglich wäre. Er habe sich als Kommissarius
auch nicht den geringsten Einfluß in einzelnen Fällen erlaubt, da — das
war immer wieder sein eeterum eenseo — „S. M. die Angelegenheit als
rein ständische Sache" behandelt zu sehen wünsche^). Er wiederholte dies
so oft, daß schließlich Hardenberg selbst die Formel annahm: „Die Angelegenheit
sei als eine von S. M. den Ständen der Provinz übertragene
Verwaltungssache zu betrachten"^. Schön geriet mehr und mehr in
einen ganz persönlichen Konflikt mit dem Minister des Innern, dessen
Erlasse auszuführen er sich weigerte, falls ihm nicht eine bestätigende
Kabinettsordre vorgelegt werde. Ms zuletzt verteidigte Schuckmann den
Satz, daß der Retablissements-Fonds „nicht zur Vergütung für Kriegsleistungen
und Schäden, sondern zur Beihilfe für solche Gutsbesitzer verwendetwerdensolle,
welche, durch dasKriegsunglück besonders mitgenommen,
sich aus eigenen Kräften in ihrem Nahrungsstande nicht zu erhalten vermögen"«).
Die Kabinettsordres vom 20. Februar und 28. April 1818
führten jedoch die entgegengesetzte Auffassung zum Siege; es wurde darin
aus alle Änderungen an den ständischen Verteilungsplänen verzichtet, „da
die Sache hierdurch nur aufgehalten wird". „Die Angelegenheit, als
provinziell betrachtet, wird am zuverlässigsten in die Hände solcher Grundeigentüner
der Provinz gelegt, die als redlich, einsichtsvoll und mit dem
Zutrauen ihrer Kompatrioten bekleidet von der obersten Provinzialverwaltungsbehörde
anerkannt sind."
^Gleichzeitig kam die Krone den Wünschen der Provinz nach rascherer
') Protokoll des westpreußischen Komitees der ständischen Deputierten, von Schön
21. Januar 1818 an Hardenberg gesandt.
2 ) Schön an Hardenberg 5. und 17. Dez. 1817, an Schuckmann 30. Jan.
1818, Letzterer Brief, der den Kampf der Behörden gut veranschaulicht und zug
eich ein Beispiel dafür gibt, wie Schön mit dem Minister des Innern umsprang,
ist als Beilage Nr. I abgedruckt. Vgl. die Briefe Schöns an Stägemann
ö - 8 - Dez. 1817 und v. 3. Febr. 1818. Rühl II 195 u. 224.
) An Schuckmann 3. Jan. 1818.
«) An Hardenberg 13. März 1818.