Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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Verteilung  einer  aus  landesväterlicher  Huld  gegebenen  Unterstützungssumme ­
  auch  wesentlich  darauf  ankomme,  dieselbe  auf  so  viele  Individuen
auszudehnen,  als  dem  Wesen  der  Sache  nach  nur  irgendwie  teilnehmen
könnten"«).  Die  Komitees  begannen  die  Summen  nach  den  von  ihnen
beschlossenen  Sätzen  an  die  kleineren  Mimischen  Besitzer  und  an  die  ackerbautreibenden ­
  Städter  zu  verteilen,  ohne  sich  irgendwie  an  die  ministeriellen
Verordnungen  zu  kehren,  und  wurden  in  diesem  Widerstand  von  den  Ober-Präsidenten
  bestärkt.  Schön  wetterte  wider  den  „Offiziantenkitzel"  der
Minister,  die  den  „schönen  Geist,  den  diese  Sache  in  der  Provinz  erzeugte,
ohne  allen  Grund  morden  wollten".  Man  solle  Gott  danken,  daß  hier  eine
„Jury",  „ein  Gottesurteil"  möglich  wäre.  Er  habe  sich  als  Kommissarius
auch  nicht  den  geringsten  Einfluß  in  einzelnen  Fällen  erlaubt,  da  —  das
war  immer  wieder  sein  eeterum  eenseo  —  „S.  M.  die  Angelegenheit  als
rein  ständische  Sache"  behandelt  zu  sehen  wünsche^).  Er  wiederholte  dies
so  oft,  daß  schließlich  Hardenberg  selbst  die  Formel  annahm:  „Die  Angelegenheit ­
  sei  als  eine  von  S.  M.  den  Ständen  der  Provinz  übertragene
Verwaltungssache  zu  betrachten"^.  Schön  geriet  mehr  und  mehr  in
einen  ganz  persönlichen  Konflikt  mit  dem  Minister  des  Innern,  dessen
Erlasse  auszuführen  er  sich  weigerte,  falls  ihm  nicht  eine  bestätigende
Kabinettsordre  vorgelegt  werde.  Ms  zuletzt  verteidigte  Schuckmann  den
Satz,  daß  der  Retablissements-Fonds  „nicht  zur  Vergütung  für  Kriegsleistungen ­
  und  Schäden,  sondern  zur  Beihilfe  für  solche  Gutsbesitzer  verwendetwerdensolle, ­
  welche,  durch  dasKriegsunglück  besonders  mitgenommen,
sich  aus  eigenen  Kräften  in  ihrem  Nahrungsstande  nicht  zu  erhalten  vermögen"«). ­
  Die  Kabinettsordres  vom  20.  Februar  und  28.  April  1818
führten  jedoch  die  entgegengesetzte  Auffassung  zum  Siege;  es  wurde  darin
aus  alle  Änderungen  an  den  ständischen  Verteilungsplänen  verzichtet,  „da
die  Sache  hierdurch  nur  aufgehalten  wird".  „Die  Angelegenheit,  als
provinziell  betrachtet,  wird  am  zuverlässigsten  in  die  Hände  solcher  Grundeigentüner
  der  Provinz  gelegt,  die  als  redlich,  einsichtsvoll  und  mit  dem
Zutrauen  ihrer  Kompatrioten  bekleidet  von  der  obersten  Provinzialverwaltungsbehörde ­
  anerkannt  sind."
^Gleichzeitig  kam  die  Krone  den  Wünschen  der  Provinz  nach  rascherer
')  Protokoll  des  westpreußischen  Komitees  der  ständischen  Deputierten,  von  Schön
21.  Januar  1818  an  Hardenberg  gesandt.
2 )  Schön  an  Hardenberg  5.  und  17.  Dez.  1817,  an  Schuckmann  30.  Jan.
1818,  Letzterer  Brief,  der  den  Kampf  der  Behörden  gut  veranschaulicht  und  zug
  eich  ein  Beispiel  dafür  gibt,  wie  Schön  mit  dem  Minister  des  Innern  umsprang, ­
  ist  als  Beilage  Nr.  I  abgedruckt.  Vgl.  die  Briefe  Schöns  an  Stägemann
  ö -  8 -  Dez.  1817  und  v.  3.  Febr.  1818.  Rühl  II  195  u.  224.
)  An  Schuckmann  3.  Jan.  1818.
«)  An  Hardenberg  13.  März  1818.
            
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