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Preußen hatte er in: Jahre 1814 zu einer literarischen Fehde zwischen dem
Landschaftssyndikus Manitius und dem preußischen Historiker v. Baczko
geführt. Manitius hatte eine Propagandaschrift geschrieben*), in der er
den Satz verteidigte, daß die Schnldgesetze, die auf friedliche Zeiten be
rechnet seien, in der durch den Krieg herbeigeführten Notlage nicht ange
wandt werden dürften. Er rechtfertigte den Standpunkt der Landschaft,
die das reglementsmäßige Subhastationsverfahren bei Ausbleiben der
Zinszahlungen möglichst hinauszuzögern suchte: Schuldner und Gläubiger
als Bürger eines Staates müßten auch die Kriegsschäden, die den Staat
betroffen haben, gemeinsam tragen. Der Grundbesitzer könne den Schutz
des Staates für sein Kaufkapital mit gleichem Rechte fordern wie der
Gläubiger für sein Leihkapitals. Diese Argumente machte sich auch Schön
in einem Brief vom 14. Januar 1815 3 ) zu eigen: Es sei zu schreiend, daß
der Krieg allein auf Kosten des Grundbesitzers geführt und dieser von Haus
und Hof getrieben werden solle, bloß damit der Gläubiger Kapital und
Zinsen richtig bekomme. Das summum ins dürfe nicht summa iniuria
werden; über dem Richter noch stehe der Staat, der einen völligen Umsturz
des Bodenkredits und des Grundeigentumes nicht ruhig geschehen lassen
könne.
Baczko*) wehrte sich gegen den Versuch, den Grundbesitz auf Kosten
seiner Gläubiger zu retablieren: Der Zusammenbruch des Grund
besitzes sei weniger eine Folge des Krieges als der schwindel
haften Steigerung der Güterpreise und des ungesunden
Güterhandels vor dem Kriege. Die meisten seien schon damals, wenn
nicht dein Namen, so doch der Tat nach bankrott gewesen. Baczko vertrat
damit eine Auffassung, die vielfach, auch in Regierungskreisen, Anhänger
fand. Als die ostpreußischen Adeligen einmal ihre Hilferufe zu laut ertönen
ließen, herrschte Schuckmanu sie an: „Die Mehrsten sind doch schon vor
y Was hat der Landwirt in Preußen zu thun, um auch unter den heutigen Um
ständen zu bestehen und die Zinsen seiner Gläubiger zu berichtigen. Ein Wort zu seiner
Zeit zur dringenden Beherzigung sowohl der Capitalisten Preußens, vielleicht auch
seiner Staatswirthe und Financiers. Geschrieben im Oktobermonat 1813.
2 ) Ganz ähnliche Gedanken vertrat für Schlesien Heinrich Graf v. d. Goltz:
Über das Verhältnis der Grundeigenthümcr zu den übrigen Staatsbürgern in Hinsicht
aus die in den Jahren von Johanni 1806 bis dahin getragenen Lasten. Breslau 1815.
3 ) An die ostprenhische Generallandschaftsdirektion. Schlobitten IX. Bg. Alexander.
Ein paar Sätze des Briefes bei Bezzenberger S. 41.
4 ) L. von Baczko, Über die unglücklichen Verhältnisse der Grundeigenthümer
und Geldeigenthümer in Ostpreußen. Veranlaßt durch die Schrift: Was hat der Land
wirt in Preußen zu thun usw. Königsberg 1814.— Derselbe: Wodurch entstanden
Ostpreußens Leiden und was berechtigt uns, ihre Linderung zu hoffen? Durch die
sogenannte Prüfung seiner Ansichten von dem Herrn Justizrat und erste,: Landschafts-
syndikus C. L. Manitius veranlaßt. Königsberg 1814.