Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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Preußen hatte er in: Jahre 1814 zu einer literarischen Fehde zwischen dem 
Landschaftssyndikus Manitius und dem preußischen Historiker v. Baczko 
geführt. Manitius hatte eine Propagandaschrift geschrieben*), in der er 
den Satz verteidigte, daß die Schnldgesetze, die auf friedliche Zeiten be 
rechnet seien, in der durch den Krieg herbeigeführten Notlage nicht ange 
wandt werden dürften. Er rechtfertigte den Standpunkt der Landschaft, 
die das reglementsmäßige Subhastationsverfahren bei Ausbleiben der 
Zinszahlungen möglichst hinauszuzögern suchte: Schuldner und Gläubiger 
als Bürger eines Staates müßten auch die Kriegsschäden, die den Staat 
betroffen haben, gemeinsam tragen. Der Grundbesitzer könne den Schutz 
des Staates für sein Kaufkapital mit gleichem Rechte fordern wie der 
Gläubiger für sein Leihkapitals. Diese Argumente machte sich auch Schön 
in einem Brief vom 14. Januar 1815 3 ) zu eigen: Es sei zu schreiend, daß 
der Krieg allein auf Kosten des Grundbesitzers geführt und dieser von Haus 
und Hof getrieben werden solle, bloß damit der Gläubiger Kapital und 
Zinsen richtig bekomme. Das summum ins dürfe nicht summa iniuria 
werden; über dem Richter noch stehe der Staat, der einen völligen Umsturz 
des Bodenkredits und des Grundeigentumes nicht ruhig geschehen lassen 
könne. 
Baczko*) wehrte sich gegen den Versuch, den Grundbesitz auf Kosten 
seiner Gläubiger zu retablieren: Der Zusammenbruch des Grund 
besitzes sei weniger eine Folge des Krieges als der schwindel 
haften Steigerung der Güterpreise und des ungesunden 
Güterhandels vor dem Kriege. Die meisten seien schon damals, wenn 
nicht dein Namen, so doch der Tat nach bankrott gewesen. Baczko vertrat 
damit eine Auffassung, die vielfach, auch in Regierungskreisen, Anhänger 
fand. Als die ostpreußischen Adeligen einmal ihre Hilferufe zu laut ertönen 
ließen, herrschte Schuckmanu sie an: „Die Mehrsten sind doch schon vor 
y Was hat der Landwirt in Preußen zu thun, um auch unter den heutigen Um 
ständen zu bestehen und die Zinsen seiner Gläubiger zu berichtigen. Ein Wort zu seiner 
Zeit zur dringenden Beherzigung sowohl der Capitalisten Preußens, vielleicht auch 
seiner Staatswirthe und Financiers. Geschrieben im Oktobermonat 1813. 
2 ) Ganz ähnliche Gedanken vertrat für Schlesien Heinrich Graf v. d. Goltz: 
Über das Verhältnis der Grundeigenthümcr zu den übrigen Staatsbürgern in Hinsicht 
aus die in den Jahren von Johanni 1806 bis dahin getragenen Lasten. Breslau 1815. 
3 ) An die ostprenhische Generallandschaftsdirektion. Schlobitten IX. Bg. Alexander. 
Ein paar Sätze des Briefes bei Bezzenberger S. 41. 
4 ) L. von Baczko, Über die unglücklichen Verhältnisse der Grundeigenthümer 
und Geldeigenthümer in Ostpreußen. Veranlaßt durch die Schrift: Was hat der Land 
wirt in Preußen zu thun usw. Königsberg 1814.— Derselbe: Wodurch entstanden 
Ostpreußens Leiden und was berechtigt uns, ihre Linderung zu hoffen? Durch die 
sogenannte Prüfung seiner Ansichten von dem Herrn Justizrat und erste,: Landschafts- 
syndikus C. L. Manitius veranlaßt. Königsberg 1814.
	        
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