Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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Borgstedes  Plänen  scharf  ins  Gericht  ging.  Er  brächte  das  Geld  aus
der  Staatskasse  nur  in  die  Hand  der  Gläubiger.  Die  Zahlenunterlagen
seien  ganz  ungenügend;  infolgedessen  könne  kein  fester  Plan  aufgestellt
werden.  Das  Moratorium  sei  zu  verwerfen,  weil  es  den  Kredit  nur  noch
weiter  untergrabe.  Schön  knüpfte  an  diese  Kritik  seinerseits  Vorschläge.
Sie  sind  durch  Rother  in  Berlin  den  maßgebenden  Instanzen  vorgelegt
worden.  Ostpreußen  war  Schöns  Heimatprovinz,  und  er  hatte  lauge  Jahre
das  Gumbinner  Regierungspräsidium  verwaltet.  Er  selbst  betrieb  schon
seit  Jahren  die  Verbindung  von  Ostpreußen  und  WestpreußenH.  Das
Gesetz  über  die  Provinzialstände  sah  für  beide  Provinzen  bloß  einen  Landtag
vor,  und  Schön  wurde  zum  königlichen  Kommissar  ernannt.  Auerswald,
der  sich  zurückgesetzt  fühlte,  nahm  seinen  Abschied.  Durch  Kabinettsordre
vom  21.  April  1824  wurde  Schön  an  die  Spitze  der  vereinigten
Provinzen  Ost-  und  Westpreußen  gestellt.  Die  Notwendigkeit  durchgreifender ­
  Hilfsmaßregeln  für  die  ostpreußischen  Grundbesitzer  ist  recht
eigentlich  die  Ursache  dieser  Vereinigung  gewesen.

Schön  an  Hardenberg  9.  Nov.  1821.  Geh.  St.  A.  74  8  I  Gen.  23.  Aus  diesem
Bericht  geht  hervor,  daß  Schön  schon  1817  und  in  einem  Bericht  v.  20.  Febr.  1820  die
Vereinigung  der  beiden  Oberpräsidien  angeregt  hat.
            
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