Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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bescher zugezogen, — eine Abneigung, die höchstens übertroffen wird von 
der Unbeliebtheit, die Schön bei den Historikern der preußischen Reform- 
zeit zumeist genießt. Es verdient Beachtung, daß diese Stimmung in solchem 
Umfang erst ein Produkt der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts 
ist und sich in gleichem Maße ausbreitet, als die ständisch-liberalen Ten 
denzen in Ostpreußen an Boden verlieren. Wer hätte nach Schöns Abschied 
aus dem Amt in den vierziger Jahren daran gedacht, daß der gefeierte 
Herrscher der Provinz so sehr in Ungnade fallen würde? 
Die Tradition, die sich heute hartnäckig in der Provinz erhält, ist offen 
bar beeinflußt durch Erzählungen, die in den Nachbarprovinzen umgingen, 
und hier, wo man die tatsächlichen Verhältnisse Ostpreußens nur lückenhaft 
kannte, nahm sie die Form einer höchst unwahrscheinlichen Legende an. Aus 
solcher Quelle mag auch Bismarck jene Auffassung gewonnen haben, der 
er durch eine Reichstagsrede vom 10. Februar 1885 zur Verbreitung half. 
Er hat hier jene Subhastationen gebrandniarkt als ein Attentat gegen die 
Besitzer großer Güter, Schön habe sie als eine „unhaltbare Rasse" be 
trachtet und den Grundsatz aufgestellt, es müßten diese Güter wohlfeil in 
andere Hände gebracht werden. „Infolgedessen wurden von der väterlichen 
damaligen Regierung 800 Rittergüter in der Provinz Ostpreußen auf einen 
Tag und eine Stunde zur Subhastation angesetzt, von der damaligen land- 
schaftlichen Verwaltung, an deren Spitze der Operpräsident stand. Es 
kauften Schäfer . . ., Gastwirte, Bauern, Viehhändler, in Ostpreußen be 
sonders Pferdehändler. Mir sind Beispiele genannt worden, daß für 60 Tlr. 
ein Gut zugeschlagen wurde, welches heute über 100000 und 200000 Tlr. 
wert sein mag." 
Daß wir es hier durchaus mit einer legendären Tradition zu tun haben, 
erhellt schon aus den Zahlenangaben. Es waren in den fraglichen Jahren 
längst nicht 800 Rittergüter auch nur bepfandbrieft, und das umständliche 
Verfahren, das einzusetzen hatte, wenn einzelne Besitzer mit ihren Zinsen 
im Rückstände blieben, uiachte es ganz unmöglich, eine größere Zahl „auf 
einen Tag und eine Stunde" unter den Hammer zu bringen. 
Über die Vorgeschichte der landschaftlichen Subhastationen haben wir 
oben berichtet. Es ist nun wichtig festzustellen, welche Rolle Schön bei 
ihrer Durchführung gespielt hat. Auf die Geschäfte der Landschaft 
hatte Schön nicht nur als Generallandschaftspräsident Einfluß; er war 
überdies mit außerordentlichen Vollmachteil ausgerüstet, die die landschaft 
liche Selbstverwaltung einschränkten. Für Westpreußen hatte auf seinen 
Antrag schon eine Kabinettsordre vom 25. November 1823 ihm das Recht 
erteilt, „die landschaftlichen Behörden in der Eigenschaft eines königlicheil 
Kommissars fortwährend in Aufsicht zu halten und dahin zu sehen, daß die 
exekutiven Maßregeln gegen die mit der Zinszahlung säumigen Schuldner
	        
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