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bescher zugezogen, — eine Abneigung, die höchstens übertroffen wird von
der Unbeliebtheit, die Schön bei den Historikern der preußischen Reform-
zeit zumeist genießt. Es verdient Beachtung, daß diese Stimmung in solchem
Umfang erst ein Produkt der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts
ist und sich in gleichem Maße ausbreitet, als die ständisch-liberalen Ten
denzen in Ostpreußen an Boden verlieren. Wer hätte nach Schöns Abschied
aus dem Amt in den vierziger Jahren daran gedacht, daß der gefeierte
Herrscher der Provinz so sehr in Ungnade fallen würde?
Die Tradition, die sich heute hartnäckig in der Provinz erhält, ist offen
bar beeinflußt durch Erzählungen, die in den Nachbarprovinzen umgingen,
und hier, wo man die tatsächlichen Verhältnisse Ostpreußens nur lückenhaft
kannte, nahm sie die Form einer höchst unwahrscheinlichen Legende an. Aus
solcher Quelle mag auch Bismarck jene Auffassung gewonnen haben, der
er durch eine Reichstagsrede vom 10. Februar 1885 zur Verbreitung half.
Er hat hier jene Subhastationen gebrandniarkt als ein Attentat gegen die
Besitzer großer Güter, Schön habe sie als eine „unhaltbare Rasse" be
trachtet und den Grundsatz aufgestellt, es müßten diese Güter wohlfeil in
andere Hände gebracht werden. „Infolgedessen wurden von der väterlichen
damaligen Regierung 800 Rittergüter in der Provinz Ostpreußen auf einen
Tag und eine Stunde zur Subhastation angesetzt, von der damaligen land-
schaftlichen Verwaltung, an deren Spitze der Operpräsident stand. Es
kauften Schäfer . . ., Gastwirte, Bauern, Viehhändler, in Ostpreußen be
sonders Pferdehändler. Mir sind Beispiele genannt worden, daß für 60 Tlr.
ein Gut zugeschlagen wurde, welches heute über 100000 und 200000 Tlr.
wert sein mag."
Daß wir es hier durchaus mit einer legendären Tradition zu tun haben,
erhellt schon aus den Zahlenangaben. Es waren in den fraglichen Jahren
längst nicht 800 Rittergüter auch nur bepfandbrieft, und das umständliche
Verfahren, das einzusetzen hatte, wenn einzelne Besitzer mit ihren Zinsen
im Rückstände blieben, uiachte es ganz unmöglich, eine größere Zahl „auf
einen Tag und eine Stunde" unter den Hammer zu bringen.
Über die Vorgeschichte der landschaftlichen Subhastationen haben wir
oben berichtet. Es ist nun wichtig festzustellen, welche Rolle Schön bei
ihrer Durchführung gespielt hat. Auf die Geschäfte der Landschaft
hatte Schön nicht nur als Generallandschaftspräsident Einfluß; er war
überdies mit außerordentlichen Vollmachteil ausgerüstet, die die landschaft
liche Selbstverwaltung einschränkten. Für Westpreußen hatte auf seinen
Antrag schon eine Kabinettsordre vom 25. November 1823 ihm das Recht
erteilt, „die landschaftlichen Behörden in der Eigenschaft eines königlicheil
Kommissars fortwährend in Aufsicht zu halten und dahin zu sehen, daß die
exekutiven Maßregeln gegen die mit der Zinszahlung säumigen Schuldner