Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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bescher  zugezogen,  —  eine  Abneigung,  die  höchstens  übertroffen  wird  von
der  Unbeliebtheit,  die  Schön  bei  den  Historikern  der  preußischen  Reformzeit
  zumeist  genießt.  Es  verdient  Beachtung,  daß  diese  Stimmung  in  solchem
Umfang  erst  ein  Produkt  der  zweiten  Hälfte  des  neunzehnten  Jahrhunderts
ist  und  sich  in  gleichem  Maße  ausbreitet,  als  die  ständisch-liberalen  Tendenzen ­
  in  Ostpreußen  an  Boden  verlieren.  Wer  hätte  nach  Schöns  Abschied
aus  dem  Amt  in  den  vierziger  Jahren  daran  gedacht,  daß  der  gefeierte
Herrscher  der  Provinz  so  sehr  in  Ungnade  fallen  würde?
Die  Tradition,  die  sich  heute  hartnäckig  in  der  Provinz  erhält,  ist  offenbar ­
  beeinflußt  durch  Erzählungen,  die  in  den  Nachbarprovinzen  umgingen,
und  hier,  wo  man  die  tatsächlichen  Verhältnisse  Ostpreußens  nur  lückenhaft
kannte,  nahm  sie  die  Form  einer  höchst  unwahrscheinlichen  Legende  an.  Aus
solcher  Quelle  mag  auch  Bismarck  jene  Auffassung  gewonnen  haben,  der
er  durch  eine  Reichstagsrede  vom  10.  Februar  1885  zur  Verbreitung  half.
Er  hat  hier  jene  Subhastationen  gebrandniarkt  als  ein  Attentat  gegen  die
Besitzer  großer  Güter,  Schön  habe  sie  als  eine  „unhaltbare  Rasse"  betrachtet ­
  und  den  Grundsatz  aufgestellt,  es  müßten  diese  Güter  wohlfeil  in
andere  Hände  gebracht  werden.  „Infolgedessen  wurden  von  der  väterlichen
damaligen  Regierung  800  Rittergüter  in  der  Provinz  Ostpreußen  auf  einen
Tag  und  eine  Stunde  zur  Subhastation  angesetzt,  von  der  damaligen  landschaftlichen
  Verwaltung,  an  deren  Spitze  der  Operpräsident  stand.  Es
kauften  Schäfer  .  .  .,  Gastwirte,  Bauern,  Viehhändler,  in  Ostpreußen  besonders ­
  Pferdehändler.  Mir  sind  Beispiele  genannt  worden,  daß  für  60  Tlr.
ein  Gut  zugeschlagen  wurde,  welches  heute  über  100000  und  200000  Tlr.
wert  sein  mag."
Daß  wir  es  hier  durchaus  mit  einer  legendären  Tradition  zu  tun  haben,
erhellt  schon  aus  den  Zahlenangaben.  Es  waren  in  den  fraglichen  Jahren
längst  nicht  800  Rittergüter  auch  nur  bepfandbrieft,  und  das  umständliche
Verfahren,  das  einzusetzen  hatte,  wenn  einzelne  Besitzer  mit  ihren  Zinsen
im  Rückstände  blieben,  uiachte  es  ganz  unmöglich,  eine  größere  Zahl  „auf
einen  Tag  und  eine  Stunde"  unter  den  Hammer  zu  bringen.
Über  die  Vorgeschichte  der  landschaftlichen  Subhastationen  haben  wir
oben  berichtet.  Es  ist  nun  wichtig  festzustellen,  welche  Rolle  Schön  bei
ihrer  Durchführung  gespielt  hat.  Auf  die  Geschäfte  der  Landschaft
hatte  Schön  nicht  nur  als  Generallandschaftspräsident  Einfluß;  er  war
überdies  mit  außerordentlichen  Vollmachteil  ausgerüstet,  die  die  landschaftliche ­
  Selbstverwaltung  einschränkten.  Für  Westpreußen  hatte  auf  seinen
Antrag  schon  eine  Kabinettsordre  vom  25.  November  1823  ihm  das  Recht
erteilt,  „die  landschaftlichen  Behörden  in  der  Eigenschaft  eines  königlicheil
Kommissars  fortwährend  in  Aufsicht  zu  halten  und  dahin  zu  sehen,  daß  die
exekutiven  Maßregeln  gegen  die  mit  der  Zinszahlung  säumigen  Schuldner
            
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