Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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ernstlich vollstreckt werden"*). Nach den von der Regierung genehmigten 
Grundsätzen hat er auch in Ostpreußen alsbald nach seinem Amtsantritt 
die landschaftlichen Behörden aufgefordert, das Reglement streng zu be 
folgen und bei Ausbleiben der Zinszahlung Sequestration und Zwangs 
verkauf rücksichtslos durchzuführen; nur unter dieser Bedingung werde die 
Landschaft aus Staatsmitteln unterstützt 2 ). Auch weiterhin stand er mit 
der Hetzpeitsche hinter den landschaftlichen Kollegien, machte ihre Mitglieder 
für jede Abweichung von den Bestimmungen mit ihrem Vermögen ver 
antwortlich und äußerte großen Unwillen, wenn er vermutete, man zögere 
die Snbhastationen absichtlich hinaus^). Der Kehraus sollte gründlich und 
rasch vorgenommen werden! 
Die Gutsbesitzer, die mit ihren Zinsen im Rückstand waren, und die 
bisher unbehelligt geblieben waren, mußten alsbald fühlen, daß ein schärferer 
Wind wehte. „Am mehrsten, schreibt Schön, habe ich mit der Gewohnheit 
der alten Gutsbesitzer zu kämpfen, welche böse werden, wenn die Landschaft 
von ihnen Zinsen fordert. Sie finden das impertinent und verklagen förm 
lich die Landschaft bei mir, daß dies immer noch zu sanfte Wesen sie in 
kommodiere. Die Sache war schon weit gekommen"*). Man kann sich 
denken, wie der Zorn sich bald auch gegen Schön persönlich wandte. 
Schön nahm den Landschaftsdirektionen jede Ängstlichkeit bei Ein 
leitung der Subhastationen, indem er ihnen für den Fall, daß das Meist- 
gebot unter der Taxe bliebe, den Ersatz des Ausfalls zusagte. „Zur Ver- 
meidung größerer Verluste wird es immer rätlich bleiben, den Zuschlag bei 
irgend annehmlichem Gebote mit meiner Zustimmung zu bewilligeu und 
mir den Ausfall an Kapital und Zinsen anzuzeigen, den ich dann sofort 
decken werde."°) Schön hat solche Anträge der Landschaftsdirektionen fast 
immer bewilligt und nur auf angemessene Sicherstellung eines Teils des 
Kaufgelds gedrungen. Auch auf die Bewilligung und Verweigerung neuer 
Darlehen von seiten der Landschaft hatte er Einfluß. Im übrigen war 
1) Geh. St. A. 89 0 XI b Nr. 2 vol. I. 
2 ) Konferenzen Schöns mit den Landschaftskollegien zu Mohrungen und zu 
Angerburg im Juli 1824. Königsberg L. A. I, 57. Revision der landschaftlichen Ver 
waltung durch den Oberpräsidenten v. Schön. 
3 ) Verfügungen Schöns an die Generallandschaftsdirektion zu Königsberg und 
an den Landschaftsdirektor Oelrichs in Danzig v. 11. Nov. u. 24. Dez. 1826. Danzig 
St. A. 264, II. — An die Generallandschaftsdirektion Marienwerder 23. Okt. 1827. 
Auf eine Beschwerde hin verfügt Schuckmann an Schön 2. Nov. 1827, daß es unzulässig 
sei, einem Beamten „für den Erfolg seiner Amtshandlung spezielle Bürgschaft" zuzu 
muten. Danzig St. A. 171, 602. 
4 ) An Stägemann 2. Seht. 1825. Rühl 3, 216. 
5 ) Schön an die Landschaftsdirektion Marienwerder 15. April 1825. Geh. St. A. 
162 III ?-rr» 8 Rr. 1 lit. W.
	        
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