Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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Der steigende Kurs der Pfandbriefe und die Verdoppelung der Be 
leihungen veranschaulicht die Besserung in der Entwicklung der Landschaft; 
sie ist natürlich nicht nur als eine günstige Wirkung der von Schön durch 
geführten gewaltsamen Operation zu betrachten, sondern ist auch eine Folge 
der veränderten Konjunktur. Er fällt aber aus, daß etwa seit 1826, also 
noch bevor die wirtschaftlichen Verhältnisse sich günstiger gestaltet hatten, das 
Kreditinstitut von den Köllmern in stärkerem Maße benutzt werden konnte. 
Während 1826 nur 24 köllmische Güter als bepfandbriest bezeichnet werden, 
sind es 1829 167*). Bis dahin hatten die Köllmer sich höchst unwohl gefühlt 
im landschaftlichen Verband und hatten mehrfach den Antrag gestellt, sie 
aus ihn: zu entlassen, da er ihnen keinerlei Vorteile biete^). Die energische 
Reinigung der Landschaft von allen unsicheren Pfandbriefen scheint sie 
nun mit dem Institut ausgesöhnt zu haben, und der Generallandschafts 
präsident hat ihnen die Wohltaten des billigeren landschaftlichen Kredits 
keineswegs vorenthalten, wie wol behauptet worden ist. 
Der westpreußischen Landschaft hat der Staat bis April 1828 den 
Kapitalausfall an 34 subhastierten Gütern mit 149425 Tlr., den Zinsen 
ausfall an 90 Gütern mit 660645 Tlr. ersetzt. Als Schön damals weitere 
Zahlungen einstellen mußte, beanspruchte die westpreußische Landschaft 
noch etwa 130000 Tlr. für Ausfälle an solchen Gütern, die mit der Zu- 
sümmung des Oberpräsidenten verkauft worden seien. Sie hat aber nur 
etwa die Hälfte dieses Betrags erhaltench. Insgesamt sind die vom Staat 
beglichenen Ausfälle in Westpreußen auf ca. 950000 Tlr. anzunehmen^. 
Natürlich sind auch nicht bepsandbrieste Rittergüter in den Jahren 
1824—1835 zur Subhastation gekommen, und diese sind in jener Zahl 230 
nicht einbegriffen. Genauere Daten über den Umfang der nicht land 
schaftlichen Subhastationen stehen mir nicht zur Verfügung. Schön 
sichert, die Landschaft befände sich im Besitz der nötigen Mittel, um diesen Verlust zu 
decken. Berlin L.-M. Landschaftss. Ostpr. u. Litth. 11 und 19. 
0 Bericht an den Generallandtag v. 1829. Königsberg L. A. XVI Nr. 78 vol. I. 
Demnach ist zu korrigieren, was H. Mauer, Kreditwesen S. 80 sagt, daß es den 
Köllmern in den zwanziger Jahren infolge der ungünstigen Pfandbriefkurse und der 
Kreditbeschränkungen unmöglich gewesen sei, sich der Landschaft zu bedienen. 
2 ) Antrag der Köllmer auf dem Generallandtag von 1818. Königsberg L. A. 
XVI, 72. — Verhandlungen der Stände des Brandenburgischen Kreises 16. Nov. 1822. 
— Zu Sensburg sagen sich die kleinen köllmischen Besitzer 4. Jan. 1823 förmlich los 
und wollen „zu nichts gezogen werden, was auf die Landschaft Bezug hat". Ibickom 
XVI, 78 I. 
3 ) Schön an die Generallandschaftsdirektion 13. Januar 1829. Berlin L.-M. 
Westpreußen Nr. 15 vol. 7. 
4 ) Dazu kommen noch Vorschüsse zur Zinszahlung, so daß die westpreußische 
Landschaft insgesamt mit mehr als 1 Million unterstützt worden ist.
	        
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