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leisten hatten, anheim gebenZ. Demgemäß wies eine Kabinettsordre vom
28. Oktober 1828 Schön an, Generallandtage zu berufen, die über die
Durchführung der Generalgarantie und über die „endliche Schlie
ßung beider Institute" beraten sollten. Damit wurde in erster Linie
eine gleichsam erzieherische Drohung beabsichtigt. Denn unter der Hand
wurde Schön mitgeteilt, daß die zurückgezahlten Unterstützungskapitalien
den Kreditsystemen überwiesen werden könnten. Davon dürfe er aber dem
Direktoriuni der Landschaft keine Mitteilung machen; denn man befürchtete
sonst, daß die Landschaft im Vertrauen auf diese Hilfe eigene Anstrengungen
unterlassen würde.
Es begann nun in der Geschichte der ostpreußischen Landschaft die Zeit
der schwersten Krisis, zumal die gegen ihre Existenz gerichteten Absichten
bei Schön sofort Unterstützung fanden. Seine alte Abneigung gegen das
Kreditinstitut kam wieder zum Vorschein: „Schon vor mehreren Jahren
habe ich über den Stand der Landschaften mein Gutachten dahin abgegeben,
daß, weil die Institution ganz außer der Zeit sei, indem ein Privat-Banquier
keinen Richter über sich erkennt, und der Schuldner der Verwalter ist, es
mir nothwendig schiene, diese zu jener Zeit heilsame, jetzt aber nicht mehr
in die Zeit passende Institution zu schließen." Jetzt gebe die Königliche
Äußerung der Sache eine Basis, und er glaube, daß das ganze landschaftliche
Geldgeschäft sich so werde abwickeln lassen, daß die Institution noch in ihrer
Auflösung dem Lande wohltätig sein werde 2 ).
Indessen war es für Schön persönlich peinlich, daß der Staat weitere
Geldhilfen verweigerte. Schön hatte die Landschaften ermuntert, die Sub-
hastationen ohne Rücksicht auf etwaige Verluste durchzuführen, und ihnen
in Aussicht gestellt, daß der Staat diese Verluste decken würde. Eine ganze
Reihe der zwischen 1824 und 1827 eingeleiteten Subhastationen kam aber
erst in den folgenden Jahren zum Abschluß, und die Landschaften pochten
nun auf das von Schön gegebene Versprechen. Namentlich die westpreußische
Generallandschaftsdirektion machte in jahrelangen Auseinandersetzungen
immer wieder geltend, „daß diese Ausfälle höchst wahrscheinlich ganz oder
doch zum größten Teil vermieden sein würden, wenn diese Verkäufe unserer
Verantwortlichkeit wären überlassen worden"^).
Diese Behauptung ist übertrieben, aber der Vorwurf gegen Schön ist
') JB. Schuckmanns und Lottums v. 10. Okt. 1828. Geh. St. A. 89 0 XXI
Preußen Gen. 2 vol. II. ~
2 ) JB. v. 11. Rav. 1828 und an Schuckmann u. Lottum am gleichen £ g •
3 ) An Schuckmann 15. Sept. 1832. Berlin L.-M. Westpreußen L. S. Nr- ^
vol. 6. — Danzig St. A. 264 Nr. 1. Acta betr. die Erstattung der von dem Herr
Präsidenten v. Schön konsentierten Ausfälle.