Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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leisten  hatten,  anheim  gebenZ.  Demgemäß  wies  eine  Kabinettsordre  vom
28.  Oktober  1828  Schön  an,  Generallandtage  zu  berufen,  die  über  die
Durchführung  der  Generalgarantie  und  über  die  „endliche  Schließung ­
  beider  Institute"  beraten  sollten.  Damit  wurde  in  erster  Linie
eine  gleichsam  erzieherische  Drohung  beabsichtigt.  Denn  unter  der  Hand
wurde  Schön  mitgeteilt,  daß  die  zurückgezahlten  Unterstützungskapitalien
den  Kreditsystemen  überwiesen  werden  könnten.  Davon  dürfe  er  aber  dem
Direktoriuni  der  Landschaft  keine  Mitteilung  machen;  denn  man  befürchtete
sonst,  daß  die  Landschaft  im  Vertrauen  auf  diese  Hilfe  eigene  Anstrengungen
unterlassen  würde.
Es  begann  nun  in  der  Geschichte  der  ostpreußischen  Landschaft  die  Zeit
der  schwersten  Krisis,  zumal  die  gegen  ihre  Existenz  gerichteten  Absichten
bei  Schön  sofort  Unterstützung  fanden.  Seine  alte  Abneigung  gegen  das
Kreditinstitut  kam  wieder  zum  Vorschein:  „Schon  vor  mehreren  Jahren
habe  ich  über  den  Stand  der  Landschaften  mein  Gutachten  dahin  abgegeben,
daß,  weil  die  Institution  ganz  außer  der  Zeit  sei,  indem  ein  Privat-Banquier
keinen  Richter  über  sich  erkennt,  und  der  Schuldner  der  Verwalter  ist,  es
mir  nothwendig  schiene,  diese  zu  jener  Zeit  heilsame,  jetzt  aber  nicht  mehr
in  die  Zeit  passende  Institution  zu  schließen."  Jetzt  gebe  die  Königliche
Äußerung  der  Sache  eine  Basis,  und  er  glaube,  daß  das  ganze  landschaftliche
Geldgeschäft  sich  so  werde  abwickeln  lassen,  daß  die  Institution  noch  in  ihrer
Auflösung  dem  Lande  wohltätig  sein  werde 2 ).
Indessen  war  es  für  Schön  persönlich  peinlich,  daß  der  Staat  weitere
Geldhilfen  verweigerte.  Schön  hatte  die  Landschaften  ermuntert,  die  Subhastationen
  ohne  Rücksicht  auf  etwaige  Verluste  durchzuführen,  und  ihnen
in  Aussicht  gestellt,  daß  der  Staat  diese  Verluste  decken  würde.  Eine  ganze
Reihe  der  zwischen  1824  und  1827  eingeleiteten  Subhastationen  kam  aber
erst  in  den  folgenden  Jahren  zum  Abschluß,  und  die  Landschaften  pochten
nun  auf  das  von  Schön  gegebene  Versprechen.  Namentlich  die  westpreußische
Generallandschaftsdirektion  machte  in  jahrelangen  Auseinandersetzungen
immer  wieder  geltend,  „daß  diese  Ausfälle  höchst  wahrscheinlich  ganz  oder
doch  zum  größten  Teil  vermieden  sein  würden,  wenn  diese  Verkäufe  unserer
Verantwortlichkeit  wären  überlassen  worden"^).
Diese  Behauptung  ist  übertrieben,  aber  der  Vorwurf  gegen  Schön  ist

')  JB.  Schuckmanns  und  Lottums  v.  10.  Okt.  1828.  Geh.  St.  A.  89  0  XXI
Preußen  Gen.  2  vol.  II.  ~
2 )  JB.  v.  11.  Rav.  1828  und  an  Schuckmann  u.  Lottum  am  gleichen  £  g  •
3 )  An  Schuckmann  15.  Sept.  1832.  Berlin  L.-M.  Westpreußen  L.  S.  Nr-  ^
vol.  6.  —  Danzig  St.  A.  264  Nr.  1.  Acta  betr.  die  Erstattung  der  von  dem  Herr
Präsidenten  v.  Schön  konsentierten  Ausfälle.
            
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