Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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so lange gelten lassen wollen, als noch Reste der Erbuntertänigkeit bestanden. 
Die wirtschaftliche Überlegenheit des Gutsbesitzers, die es diesem in den 
folgenden Jahrzehnten ermöglichen sollte, einen stattlichen Teil des Bauern 
landes an sich zu ziehen, hat er nicht erkannt. Sein Ideal der völlig freien 
Konkurrenz war ja insofern nicht ganz erfüllt, als der befestigte Grundbesitz 
nicht beseitigt wurde. Das beließ dem Adel eine Stärke, die Schön ihm 
hatte nehmen wollen. Aber Schöns Verwaltungstätigkeit läßt nicht er 
kennen, daß er dieser Tatsache Rechnung trug. Sie ist zudem von einer 
starken Vertrauensseligkeit beherrscht, wie sie auch an anderen Stellen der 
Regierung vorherrschte: der Gutsherr werde es, so meinte man, ebenso für 
seine Pflicht wie für sein Interesse halten, seine Bauern zu konservieren. 
I. Die einzelnen Klassen. 
Für die Bauernpolitik des preußischen Staates waren von jeher die 
Maßnahmen entscheidend, die er dort traf, wo er selbst als Gutsherr auf 
trat: auf den Domänen. Schon vor dem Krieg war den Domänen 
bauern in Ost- und Westpreußen und in Lithauen die Möglichkeit eröffnet 
worden, sich von den Scharwerksdiensten zu befreien, falls sie statt dessen 
bestimmte Dienstbefreiungsgelder zahlten. AIs ihnen dann 1808 das volle 
Eigentum an ihren Grundstücken erteilt wurde, mußten sie dafür auf alle 
bisherigen Unterstützungen au Pachterlassen, freiem Bauholz usw., mit 
denen der Staat ihnen bisher in jeder Notlage zu Hilfe kam, verzichten. 
Das empfangene Inventar hatten sie mit 5% des Werts zu verzinsen und 
nach einer bestimmten Frist abzuzahlen^). Die Domänenbauern standen 
also vor ganz neuen geldwirtschaftlichen Aufgaben, und die altgewohnte 
staatliche Hilfe wurde ihnen gerade zu einer Zeit entzogen, in der sie ihrer 
besonders bedurft hätten. Damals verfocht Schön jenen rigorosen Ge 
danken, der Staat solle rücksichtslos alle diejenigen, die ihren Verpflichtungen 
nicht nachkämen, aus ihrem Besitz setzen und nur die wirtschaftlich Leistungs 
fähigen erhalten. Diese Forderung entsprang seinen uns wohlbekannten, 
moralpolitischen Idealen, nicht etwa fiskalischer Berechnung. Aber bei 
anderen war die Gefahr groß, daß dieser Gesichtspunkt in den Vordergrund 
trat und die sozialen Interessen vernachlässigt wurden. Den Kommissionen, 
die die Aufhebung der Dienste durchführten, waren seinerzeit Belohnungen 
i) Danzig St. A. 180, 6193 u. 5056. — Das Inventarien kapital wurde auf den 
vollen Wert der vorhandenen und die Hälfte der im Kriege 1806/7 verloren ge 
gangenen Jnventarstücke festgestellt. Vgl. das Schreiben der Königsberger Regierung 
an Bülow v. 3. September 1816. Geh. St. A. 151 h XIV 2, 5.
	        
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