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so lange gelten lassen wollen, als noch Reste der Erbuntertänigkeit bestanden.
Die wirtschaftliche Überlegenheit des Gutsbesitzers, die es diesem in den
folgenden Jahrzehnten ermöglichen sollte, einen stattlichen Teil des Bauern
landes an sich zu ziehen, hat er nicht erkannt. Sein Ideal der völlig freien
Konkurrenz war ja insofern nicht ganz erfüllt, als der befestigte Grundbesitz
nicht beseitigt wurde. Das beließ dem Adel eine Stärke, die Schön ihm
hatte nehmen wollen. Aber Schöns Verwaltungstätigkeit läßt nicht er
kennen, daß er dieser Tatsache Rechnung trug. Sie ist zudem von einer
starken Vertrauensseligkeit beherrscht, wie sie auch an anderen Stellen der
Regierung vorherrschte: der Gutsherr werde es, so meinte man, ebenso für
seine Pflicht wie für sein Interesse halten, seine Bauern zu konservieren.
I. Die einzelnen Klassen.
Für die Bauernpolitik des preußischen Staates waren von jeher die
Maßnahmen entscheidend, die er dort traf, wo er selbst als Gutsherr auf
trat: auf den Domänen. Schon vor dem Krieg war den Domänen
bauern in Ost- und Westpreußen und in Lithauen die Möglichkeit eröffnet
worden, sich von den Scharwerksdiensten zu befreien, falls sie statt dessen
bestimmte Dienstbefreiungsgelder zahlten. AIs ihnen dann 1808 das volle
Eigentum an ihren Grundstücken erteilt wurde, mußten sie dafür auf alle
bisherigen Unterstützungen au Pachterlassen, freiem Bauholz usw., mit
denen der Staat ihnen bisher in jeder Notlage zu Hilfe kam, verzichten.
Das empfangene Inventar hatten sie mit 5% des Werts zu verzinsen und
nach einer bestimmten Frist abzuzahlen^). Die Domänenbauern standen
also vor ganz neuen geldwirtschaftlichen Aufgaben, und die altgewohnte
staatliche Hilfe wurde ihnen gerade zu einer Zeit entzogen, in der sie ihrer
besonders bedurft hätten. Damals verfocht Schön jenen rigorosen Ge
danken, der Staat solle rücksichtslos alle diejenigen, die ihren Verpflichtungen
nicht nachkämen, aus ihrem Besitz setzen und nur die wirtschaftlich Leistungs
fähigen erhalten. Diese Forderung entsprang seinen uns wohlbekannten,
moralpolitischen Idealen, nicht etwa fiskalischer Berechnung. Aber bei
anderen war die Gefahr groß, daß dieser Gesichtspunkt in den Vordergrund
trat und die sozialen Interessen vernachlässigt wurden. Den Kommissionen,
die die Aufhebung der Dienste durchführten, waren seinerzeit Belohnungen
i) Danzig St. A. 180, 6193 u. 5056. — Das Inventarien kapital wurde auf den
vollen Wert der vorhandenen und die Hälfte der im Kriege 1806/7 verloren ge
gangenen Jnventarstücke festgestellt. Vgl. das Schreiben der Königsberger Regierung
an Bülow v. 3. September 1816. Geh. St. A. 151 h XIV 2, 5.