Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

78

so  lange  gelten  lassen  wollen,  als  noch  Reste  der  Erbuntertänigkeit  bestanden.
Die  wirtschaftliche  Überlegenheit  des  Gutsbesitzers,  die  es  diesem  in  den
folgenden  Jahrzehnten  ermöglichen  sollte,  einen  stattlichen  Teil  des  Bauernlandes ­
  an  sich  zu  ziehen,  hat  er  nicht  erkannt.  Sein  Ideal  der  völlig  freien
Konkurrenz  war  ja  insofern  nicht  ganz  erfüllt,  als  der  befestigte  Grundbesitz
nicht  beseitigt  wurde.  Das  beließ  dem  Adel  eine  Stärke,  die  Schön  ihm
hatte  nehmen  wollen.  Aber  Schöns  Verwaltungstätigkeit  läßt  nicht  erkennen, ­
  daß  er  dieser  Tatsache  Rechnung  trug.  Sie  ist  zudem  von  einer
starken  Vertrauensseligkeit  beherrscht,  wie  sie  auch  an  anderen  Stellen  der
Regierung  vorherrschte:  der  Gutsherr  werde  es,  so  meinte  man,  ebenso  für
seine  Pflicht  wie  für  sein  Interesse  halten,  seine  Bauern  zu  konservieren.

I.  Die  einzelnen  Klassen.
Für  die  Bauernpolitik  des  preußischen  Staates  waren  von  jeher  die
Maßnahmen  entscheidend,  die  er  dort  traf,  wo  er  selbst  als  Gutsherr  auftrat: ­
  auf  den  Domänen.  Schon  vor  dem  Krieg  war  den  Domänenbauern ­
  in  Ost-  und  Westpreußen  und  in  Lithauen  die  Möglichkeit  eröffnet
worden,  sich  von  den  Scharwerksdiensten  zu  befreien,  falls  sie  statt  dessen
bestimmte  Dienstbefreiungsgelder  zahlten.  AIs  ihnen  dann  1808  das  volle
Eigentum  an  ihren  Grundstücken  erteilt  wurde,  mußten  sie  dafür  auf  alle
bisherigen  Unterstützungen  au  Pachterlassen,  freiem  Bauholz  usw.,  mit
denen  der  Staat  ihnen  bisher  in  jeder  Notlage  zu  Hilfe  kam,  verzichten.
Das  empfangene  Inventar  hatten  sie  mit  5%  des  Werts  zu  verzinsen  und
nach  einer  bestimmten  Frist  abzuzahlen^).  Die  Domänenbauern  standen
also  vor  ganz  neuen  geldwirtschaftlichen  Aufgaben,  und  die  altgewohnte
staatliche  Hilfe  wurde  ihnen  gerade  zu  einer  Zeit  entzogen,  in  der  sie  ihrer
besonders  bedurft  hätten.  Damals  verfocht  Schön  jenen  rigorosen  Gedanken, ­
  der  Staat  solle  rücksichtslos  alle  diejenigen,  die  ihren  Verpflichtungen
nicht  nachkämen,  aus  ihrem  Besitz  setzen  und  nur  die  wirtschaftlich  Leistungsfähigen ­
  erhalten.  Diese  Forderung  entsprang  seinen  uns  wohlbekannten,
moralpolitischen  Idealen,  nicht  etwa  fiskalischer  Berechnung.  Aber  bei
anderen  war  die  Gefahr  groß,  daß  dieser  Gesichtspunkt  in  den  Vordergrund
trat  und  die  sozialen  Interessen  vernachlässigt  wurden.  Den  Kommissionen,
die  die  Aufhebung  der  Dienste  durchführten,  waren  seinerzeit  Belohnungen

i)  Danzig  St.  A.  180,  6193  u.  5056.  —  Das  Inventarien  kapital  wurde  auf  den
vollen  Wert  der  vorhandenen  und  die  Hälfte  der  im  Kriege  1806/7  verloren  gegangenen ­
  Jnventarstücke  festgestellt.  Vgl.  das  Schreiben  der  Königsberger  Regierung
an  Bülow  v.  3.  September  1816.  Geh.  St.  A.  151  h  XIV  2,  5.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.