Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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stand  rügen 1 ),  und  noch  im  Jahre  1846  wird  über  den  völligen  Mangel  an
Verwaltungsorganen  für  die  ehemaligen  Domänenämter  geklagt^).  Damals
wurde  vorgeschlagen,  das  Übel  durch  Schaffung  besonderer  Selbstverwaltungskörper ­
  zu  beleben.  Es  ist  kein  Zufall,  daß  bei  Schön  dieser  Gedanke ­
  fehlt.  Die  Ausübung  polizeilicher  Befugnisse  hat  er  immer  nur
der  Bureaukratie,  nicht  der  Selbstverwaltung  zugestehen  wollen  *).
Die  Belastung  der  Domänenbanern  durch  Abgaben  und  Inventarkapitalien
  läßt  einen  Rückschluß  zu  aus  die  Lage  der  ehemals  gutsuntertänigen ­
  Bauern.  Diese  hatten  nach  der  Regulierung  entweder  mit  einem
verkleinerten  Landbesitz  zu  wirtschaften,  oder  sie  mußten  eine  Rente  zahlen.
Borgstede  berechnete  deren  Summe  1823  auf  33117  Tlr.  jährlich;  dazu  kam
noch  ein  Kapital  von  166425  Tlr.,  das  für  das  Inventar  zu  zahlen  und  zu
verzinsen  war.  Die  Regulierung  legte  also  zweifellos  auch  dem  Bauernstand ­
  schwere  Lasten  auf.  Trotzdem  dachte  die  Regierung  nicht  daran,  ihm
diesen  Prozeß  durch  einen  Hilfsfonds  zu  erleichtern,  wie  sie  es  seit  1822  für
die  Gutsbesitzer  tat.
Auch  die  Bauern  hatten  im  Kriege  schwere  Einbußen  erlitten.  Hatte
man  doch  1807  das  Gesetz  über  die  Aufhebung  der  Erbuntertänigkeit  damit
motiviert,  daß  angesichts  des  Schadens  auf  den  Bauernhöfen  die  Gutsbesitzer ­
  niemals  imstande  sein  würden,  ihre  Bauern  zu  retablieren,  wie  es
nach  dem  alten  Rechte  ihre  Pflicht  gewesen  wäre.  Aber  an  dem  Retablissementsfonds, ­
  der  seinem  Ursprung  nach  nur  eine  Kriegsentschädigung  war,
ließ  man  die  Privatbauern  nicht  teilnehmen.
Als  im  Jahre  1818  die  bäuerlichen  Einsassen  von  Wormditt  sich  an
Hardenberg  mit  der  Bitte  wandten,  auch  ihnen  Retablissementsgelder  zukommen ­
  zu  lassen,  ließ  dieser  ihnen  sagen,  daß  ihnen  durch  Verleihung  des
Eigentums  und  durch  Aufhebung  der  Dienste  schon  genügende  Hilfe  widerfahren ­
  fei 4 ).  In  den  westpreußischen  Retablissementstabellen  wurden  zwar
für  die  ehemals  gntsuntertänigen  Bauern  von  ihrer  Herrschaft  Summen  angefordert. ­
  Dies  geschah  aber  in  einer  Form,  die  der  Regierung  auffällig
und  verdächtig  schien  und  die  deshalb  von  Schuckmann  und  Bülow  moniert
wurde:  Die  den  Bauern  zu  bewilligenden  Summen  waren  von  den  Geldern,
die  für  die  Gutsbesitzer  persönlich  bestimmt  waren,  nicht  getrennt.
0  Schöns  Hauptverwaltungsbericht  für  1828,  erstattet  20.  Juni  1829.  Geh.
<3t.  A.  90  XXXVIII  Spec.  16.  Mer  die  Errichtung  von  Domänenintendanturen  vor
1806  vgl.  Lehmann,  II  40.
2 )  Lette,  Annalen  der  Landwirtschaft  10  S.  36—44.  —  Knapp  S.  241.
s )  Vgl.  E.  v.  Meier,  Die  Resorm  der  Verwaltungsorganisation  unter  Stein
und  Hardenberg  2.  Ausl.  (Hrsg.  v.  Thimme)  S.  371.
4 )  Geh.  St.  A.  74  3  XX  8  vol.  II.
Schritte»  des  Instituts  sür  ostdeutiche  Wirtichast.  Hest  1.  b
            
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