192 Hike, Geburtenrüdgang und Sozialrejorm
weit it. Wir unterbreiten ihn der öffentliden Diskufjion. Vielleicht, daß
der eine oder andere Gedanke fruchtbar wird. UI3 neues bedeutungs-
volles Gebiet der Sozialpolitik it insbefondere in‘ der Kriegsnot in den
Vordergrund gerüdt: die „Konfumentenpolitikf, d. h. die
Beftrebungen einer zwedmäßigern Negelung und Organilation der Ber-
mittlung der Produkte an die Berbraucher zur Sicherung einer möglichft
vlanmäßigen, ausreichenden, gerechten und preiswürdigen Bedürfnisbefrie»
digung. Die Wbjperrung und der Aushungerungsverfuch Englands hat
zu einer reihen Fülle von neuen Organijationen, Ämtern und Verordnungen
zur Regelung der Verteilung und der Preife zugleid) mit einer IHarfen
Rationierung geführt, wie fie nod) nie in der Weltgefhichte in foldhem
Umfang erlebt worden ijt.. Wir Haben die Notwendigkeiten und Berechtie
zungen, aber auch die Schwächen und Verirrungen foldher ftaatäfozialijtie
(hen Verfuche reichlid durchgekoftet. Diefe Lehren werden dauernd
fruchtbar zu machen fein, Mit dem kommenden Frieden werden diefe
sahlreichen und ftarken Feffeln für Erzeugung und Handel Jich wieder
föfen, aber nur allmählid und mit weijem Bedacht. Manche der bewähr-
ten Maßnahmen und Organifationen werden aber aud) dauernd zu erhalten
fein. Snöbejondere werden den Gemeinden auch in der Zukunft wichtige
Aufgaben als Vermittlungsorgane zwijdhen Produzenten und Konfumenten
obliegen. Das gilt vor allem für die Ernährung der breiten Bollsjchichten,
8 müffen dauernde Brüden gefhlagen werden zwifchen Stabt und
Rand, um Bedarf und Erzeugung in Harmonie zu Halten, Das gilt aber auch
Hir die induftrielle Produktion. Der Krieg Hat die Konzentration und die
Rartellierung in der Induftrie gewaltig gefteigert. Die entfprechenden
Gegenorganifationen des Handels und vor allem der Konfumenten fehlen
faft ganz. Einerfeitz muß durch eine forgjame Xartellge Jjeggebung
‘mit Neichskartellamt) Kontrolle und Einjpruchsrecht gegen mißbräuchliche
Regelung der Preife und der Jonftigen Produktions und Ablagbedingungen
gefichert werden, anderfeitz müfjen Neich, Staat und Gemeinden durch Be-
teiligung, wie e8 3. B. beim Kohlenfyndikac, bei eleftrifhen Bahnen und
ähnlichen gemifchten Unternehmungen der Fall ift, fich felbft den genügenden
Einfluß fidhern oder durch eigne Betriebsunternehmungen und Organi-
tationen deren Macht mäßigend beeinfhuffen. Dabei find dann die Gemein»
den auch in der Lage, den hedürftigen und au den Kinder
ceihen Familien Borzugsrecdhte bei Bezug und bezüglich
der Mreife einzuräumen, ähnlid wie während der Kriegszeit den Familien
der Kriegsteilnehmer vielfach foldhe Bergünftigungen (auf Grund befonderer
Qebensmittelfarten) gewährt worden find. Wie wir früher fchon die D ife
jerenziecung der Preife für die Mil zugunjten der Säug-
finge befürwortet Haben, fo Könnten die Gemeinden auch für Wa [ter
feitung, Gas, Elektrizität ujw., aber aud für Kohlen,