Full text: Lohnpolitik

Zugleich wurde damit die Frage nach der Berechtigung des 
Unternehmergewinnes und nach dem rechten Verhältnis 
von Kapital- und Unternehmergcwinn einerfeits und Arbcits- 
lohn auf der andern Seite aufgeworfen. Es begannen damit 
die Kämpfe um den Anteil jedes diefer Intereffcnten am Ertrag 
des Unternehmens. Bekanntlich haben die hier gekennzeich 
neten Fragen zur Aufteilung eines Wirtfchaftsfyftcms ge 
führt, das die Lohnarbeit überhaupt befeitigen (oll. Auf diefes 
Syftem foll hier nicht eingegangen werden, vielmehr gehen 
wir hier aus von der Tatfache der Lohnarbeit und rechnen auch 
für die Folge mit ihr. 
Mit dem Kampfe um die Höhe des Lohnes und um die Art 
feiner Feftftellung und Bemeffung ift aufs innigfte verbunden 
der Streik. Er ift keinesfalls erft eine Erfcheinung der Neuzeit. 
Schon das Mittelalter hat ihn gekannt. Die Gefellen haben 
fich des „Handwcrkslcgens“ bedient, wenn die Meiftcr ihre 
Forderungen nicht bewilligten. Schon im 14. Jahrhundert 
griffen die Weberknechte zum Streik, fowohl in den Nieder 
landen wie auch in Süd-Dcutfchland und in Italien. Seitdem 
ift der Gedanke, durch organifiertc Entziehung der Arbeit 
auch dem Arbeitgeber die Vcrdienftmöglichkeit zu entziehen 
und ihn dadurch fowie durch den Druck der Öffentlichkeit 
und andere Rückfichten zu hohem Lohnbewilligungen zu 
bringen, nicht mehr ausgeftorben. Die Organifation der Strei 
kenden auf der einen Seite rief die Organifation der Gegen 
partei auf den Plan. Je ftärker die beiderfeitigen Organi- 
fationen wurden, je enger die Beziehungen zwifchen Privat - 
wirtfehaft und Volkswirtfchaft fich knüpften, defto bedenklicher 
wurden die Folgen der Arbeitsunterbrechungen für die ge- 
famte Volkswirtfchaft, fchüefzlich auch für das Staatsgefüge. 
So konnte letzten Endes auch der Staat an dem Lohnkampfe 
nicht mehr achtlos vorübergehen, fondern mufzte feinerfeits 
ebenfalls Lohnpolitik betreiben. Der wirtfchaftliche Wandel 
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