Zugleich wurde damit die Frage nach der Berechtigung des
Unternehmergewinnes und nach dem rechten Verhältnis
von Kapital- und Unternehmergcwinn einerfeits und Arbcitslohn
auf der andern Seite aufgeworfen. Es begannen damit
die Kämpfe um den Anteil jedes diefer Intereffcnten am Ertrag
des Unternehmens. Bekanntlich haben die hier gekennzeichneten
Fragen zur Aufteilung eines Wirtfchaftsfyftcms geführt,
das die Lohnarbeit überhaupt befeitigen (oll. Auf diefes
Syftem foll hier nicht eingegangen werden, vielmehr gehen
wir hier aus von der Tatfache der Lohnarbeit und rechnen auch
für die Folge mit ihr.
Mit dem Kampfe um die Höhe des Lohnes und um die Art
feiner Feftftellung und Bemeffung ift aufs innigfte verbunden
der Streik. Er ift keinesfalls erft eine Erfcheinung der Neuzeit.
Schon das Mittelalter hat ihn gekannt. Die Gefellen haben
fich des „Handwcrkslcgens“ bedient, wenn die Meiftcr ihre
Forderungen nicht bewilligten. Schon im 14. Jahrhundert
griffen die Weberknechte zum Streik, fowohl in den Niederlanden
wie auch in Süd-Dcutfchland und in Italien. Seitdem
ift der Gedanke, durch organifiertc Entziehung der Arbeit
auch dem Arbeitgeber die Vcrdienftmöglichkeit zu entziehen
und ihn dadurch fowie durch den Druck der Öffentlichkeit
und andere Rückfichten zu hohem Lohnbewilligungen zu
bringen, nicht mehr ausgeftorben. Die Organifation der Streikenden
auf der einen Seite rief die Organifation der Gegenpartei
auf den Plan. Je ftärker die beiderfeitigen Organifationen
wurden, je enger die Beziehungen zwifchen Privat -
wirtfehaft und Volkswirtfchaft fich knüpften, defto bedenklicher
wurden die Folgen der Arbeitsunterbrechungen für die gefamte
Volkswirtfchaft, fchüefzlich auch für das Staatsgefüge.
So konnte letzten Endes auch der Staat an dem Lohnkampfe
nicht mehr achtlos vorübergehen, fondern mufzte feinerfeits
ebenfalls Lohnpolitik betreiben. Der wirtfchaftliche Wandel
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