Object: Lohnpolitik

5 
während der Kriegsjahre und erft recht die grojzen Umwäl 
zungen, die dem verlorenen Krieg gefolgt find, haben ein 
Eingreifen des Staates in die Lohnpolitik zur zwingenden 
Notwendigkeit gemacht. 
Bevor ich auf die Lohnpolitik der Gegenwart eingehe, 
darf ich einige einfchlägige gefchichtliche Erörterungen vor- 
ausfchicken. 
Die Lohnpolitik der unmittelbar Beteiligten fowohi wie 
diejenige des Staates hat [ich im Laufe der Zeit fehr gewandelt. 
Beftimmend dafür waren einmal die jeweiligen volkswirt- 
fchaftlichen und ftaatsrechtlichen Grundanfchauungen der 
Zeit, daneben aber und vielfach abweichend von ihnen die 
Machtvcrhältniffe aller in Betracht kommenden Faktoren: 
der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, des Staates, der wirt- 
fchaftlichen Zufammenhänge ufw. 
ich wies fchon vorhin darauf hin, dajz bereits das Mittel- 
alter den Streik gekannt, aifo auch eine Lohnpolitik getrieben 
habe, in der Tat find die Gefellenverbände des ausgehenden 
Mittelalters mit ihrer Wandcrfürforge, mit ihrem Handwerk 
legen, mit ihren Standesgebräuchen, mit der ganzen Art, 
wie fie das Problem zentraliftifch anfajzten, d. h. fich nach 
Berufen einheitlich über ganz Deutfchland und fclbft darüber 
hinaus in bewufztem Gegenfatz zur lokalen Zunft organi- 
fierten, ein gewiffes Vorbild der neuzeitlichen Gewerkfchaften 
geworden. Es ift bekannt, dajz W irt fchaftshi ftoriker ununter - 
brochene Zufammenhänge zwifchen diefen Gefeilenverbänden 
und den fpätern Gewerkfchaften gelernter Berufe annehmen. 
Indeffen haben die mittelalterlichen Lohnkämpfe auch nicht 
annähernd ähnliche Bedeutung angenommen, wie das Ringen 
um den Lohn im Zeitalter des Kapitalismus. 
Der Polizciftaat des 17. und 18. Jahrhunderts, der dem 
kapitaliftifch betriebenen Handel und Gewerbe förderlich war, 
ift ein ausgefprochener Feind der Stände und aller j'tändifchen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.