Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

I. Einleitung. 
1. Abschnitt. 
Inhalt und Form der Schlußbilanz. 
Die Volkswirtschaftslehre verbindet mit dem privatwirt 
schaftlichen bzw. -rechtlichen Grundwort „Bilanz“ ein verkehrs 
wirtschaftliches Bestimmungswort: Forderungs-, Zahlungs-, 
Handelsbilanz. Diese sozialwirtschaftlichen Begriffe und die 
kaufmännischen Bilanzen zeigen eine äußerliche Übereinstim 
mung: in jeder Bilanz handelt es sich um eine Aufstellung wirt 
schaftlich positiver und negativer Zahlengrößen, um eine Be 
rechnung bestimmten Inhalts und mit bestimmtem Endzweck. 
Die im HGB. und in Sondergesetzen vorgeschriebenen Bi 
lanzen sollen den Wert des Vermögens und die Gesamtheit der 
Schulden einer privatrechtlichen Einzelwirtschaft unter Berück 
sichtigung aller den Sonderzweck bestimmenden Bewertungs- 
cinflüsso ziffermäßig darstellen: in der Gründungsbilanz die 
Anschaffungskosten der Vermögensteile, in der Schlußbilanz 
den Wert der Vermögensgegenstände für den Bilanztag unter 
der Voraussetzung ungestörter und unveränderter Weiter 
führung der Unternehmung; in der Liquidations- bzw. Kon 
kurseröffnungsbilanz den Veräußerungswert unter Berücksichti 
gung der Auflösung usf. Zu den gesetzlich notwendig zu be 
achtenden Berechnungsfaktoren treten noch subjektiv-privat- 
wirtschaftliche Erwägungen verschiedener Art, die die Zahlen 
bilder verändern, schönen, färben. 
Der jeweils gewollte Endzweck der Bilanz kaufmännische! 
Unternehmungen kann stets nur auf dem Umwege über der 
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