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Verlnstreserven
1. Man kann den Verlust unmittelbar abbuchen (Kurs-
verlust-Reserve an Effektenkonto), dann tritt er in der Ertrags
bilanz nicht in Erscheinung. Man läßt den Verlust verschwinden,
verstärkt mittelbar den Reingewinn. In der Vermögensbilanz
soll man die Verwendung durch Absetzung des verwendeten
Betrags von der Reserve, deutlicher noch auch durch Absetzung
von dem betreffenden Aktivposten klarstellen (siehe oben).
2. Verlust und Deckung aus der Verlustreserve können auch
in der Gewinnrechnung wie folgt ersichtlich gemacht werden:
Verluste Gewinne
Kursverlust auf Effekten 3000 Deckung aus d. Reservefonds 3000
(An Effekten-Konto) (Per Spezialreserve-Konto)
3. Eine dritte Möglichkeit ist die, den Verlust als Minde
rungsposten des Reingewinns wie üblich in der Ertragsbilanz 1
zu buchen (Gewinn- und Verlustkonto an Effektenkonto), ir»
Gewinnverteilungsvorschlag den Bilanzreingewinn durch Ent
nahme des Kursverlustes aus der Rücklage, um diesen Betrag
zu erhöhen und dann erst abzubuchen (Kursverlustreserve an
Gewinnverteilungs- oder -vortragskonto).
Die Verwendung kann in der Bilanzvorlage bereits berück
sichtigt sein oder sie wird erst im Bilanzjahr der Beschlußfassung
wirksam, je nach dem Vertügungsrecht über die Rücklage. Steht
dieses nur der Generalversammlung zu, soll die Verwendung einer
Rücklage im Verteilungsvorschlag bzw. im Geschäftsbericht vor
geschlagen, aber erst im folgenden Bilanzjahre verbucht werden-
Doch scheint in diesem Falle auch das erste Verfahren gerecht
fertigt, wenn die Bilanzvorlage die Verwendung bereits berück
sichtigt, sie klar und ohne Verschleierung darstellt, auch der
Geschäftsbericht auf die Verwendung hinweist. Wir meinen, daß
über die Verwendung einer von der Generalversammlung auf
Grund statutarischer Rechte zur Verfügung des Aufsichtsrats
geschaffenen Gewinnrücklage der Generalversammlung zu be
richten ist. Behält sich die Generalversammlung die Verfügungs
gewalt über eine Rücklage vor, hat sie über die Verwendung z u
beschließen x ).
1 ) Vgl. auch „Mitteilungen über den 50. Genossenschaftstag, Berlin
1910, S. 353 ff.