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Verlnstreserven
1. Man kann den Verlust unmittelbar abbuchen (Kursverlust-Reserve
an Effektenkonto), dann tritt er in der Ertragsbilanz
nicht in Erscheinung. Man läßt den Verlust verschwinden,
verstärkt mittelbar den Reingewinn. In der Vermögensbilanz
soll man die Verwendung durch Absetzung des verwendeten
Betrags von der Reserve, deutlicher noch auch durch Absetzung
von dem betreffenden Aktivposten klarstellen (siehe oben).
2. Verlust und Deckung aus der Verlustreserve können auch
in der Gewinnrechnung wie folgt ersichtlich gemacht werden:
Verluste Gewinne
Kursverlust auf Effekten 3000 Deckung aus d. Reservefonds 3000
(An Effekten-Konto) (Per Spezialreserve-Konto)
3. Eine dritte Möglichkeit ist die, den Verlust als Minderungsposten
des Reingewinns wie üblich in der Ertragsbilanz 1
zu buchen (Gewinn- und Verlustkonto an Effektenkonto), ir»
Gewinnverteilungsvorschlag den Bilanzreingewinn durch Entnahme
des Kursverlustes aus der Rücklage, um diesen Betrag
zu erhöhen und dann erst abzubuchen (Kursverlustreserve an
Gewinnverteilungs- oder -vortragskonto).
Die Verwendung kann in der Bilanzvorlage bereits berücksichtigt
sein oder sie wird erst im Bilanzjahr der Beschlußfassung
wirksam, je nach dem Vertügungsrecht über die Rücklage. Steht
dieses nur der Generalversammlung zu, soll die Verwendung einer
Rücklage im Verteilungsvorschlag bzw. im Geschäftsbericht vorgeschlagen,
aber erst im folgenden Bilanzjahre verbucht werden-Doch
scheint in diesem Falle auch das erste Verfahren gerechtfertigt,
wenn die Bilanzvorlage die Verwendung bereits berücksichtigt,
sie klar und ohne Verschleierung darstellt, auch der
Geschäftsbericht auf die Verwendung hinweist. Wir meinen, daß
über die Verwendung einer von der Generalversammlung auf
Grund statutarischer Rechte zur Verfügung des Aufsichtsrats
geschaffenen Gewinnrücklage der Generalversammlung zu berichten
ist. Behält sich die Generalversammlung die Verfügungsgewalt
über eine Rücklage vor, hat sie über die Verwendung z u
beschließen x ).
1 ) Vgl. auch „Mitteilungen über den 50. Genossenschaftstag, Berlin
1910, S. 353 ff.