Reser vekap Italien.
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würde; zweckmäßig ist seine spezielle Deckung. (Vgl. 10. Abschnitt.)
Reserven sind auch bei Einzelkaufleuten und bei der offenen
Handelsgesellschaft zu finden. Auch beim Einzelkaufmann
Sl nd Reserven weiter nichts als Teile des Kapitalkontos, eine
überflüssige Scheidung des Schlußkapitals in zwei Posten. Reserven,
besonders die Verlustreserven der offenen Handelsgesellschaft,
sind es äußerlich auch; wirtschaftlich bedeutet
f He Zurückstellung eines Teilgewinnes eine Selbstbesteuerung
des verteilbaren Reingewinns zwecks Tragung eines voraussichtlichen
Verlustes auf gemeinsame Rechnung ohne Inanspruchnahme
des Kontos der Gesellschafter. Die Verluste des abge-'aufenen
Bilanzjahres werden gegen Gewinne aus früheren Jahren
auf gerechnet und dadurch auf das Erfolgsergebnis des abge-'aufenen
Bilanzjahres unwirksam.
Das Bedürfnis nach Rückstellungen ist individuell verschieden
nach Geschäftszweig, Konjunktur, Zeitverhältnissen
u - a. m. Wirtschaftlich entscheidend ist die Größe der Gefahr,
f He der Ertragswirtschaft der Unternehmung in Zukunft drohen;
Rückstellungen sind Gewinn- und Verlustausgleichsposten mehre-Ier
Bilanzjahre.
Die Kritik der Reservekapitalien hat zu berücksichtigen: die
innerhalb der die Ansammlung erfolgt ist, und die Zusammensetzung
der gesetzlichen Reserve, ob diese durch Auf-Sdd
oder durch Gewinnrücklagen entstanden ist. Die Agioreserve
ls t eine Kapitalvermehrung aus den Taschen der Aktionäre,
Hewinnrücklagen sind Teile des von der Unternehmung produzierten
Kapitals. Zweckmäßig wäre eine gesetzlich vorgeschriebe
Trennung der Quellen der Zwangsreserve x ) 2 ).
Der sogenannte Pensionsfonds 3 ) kann sein 1. eine Rücklage
'''egen beabsichtigter Gründung eines solchen (steuerpflichtige
J ) So bilanziert der Wiener Bankverein: Reservefonds aus Kapital-Ver
mehrungen 1899, 1905 und 1906 Kr. 16,104 Milk; Reservefonds I usw.
2 ) Wegen einer Verschleierung der Verwendung vgl. 17. Abschnitt
einer Bilanzvergleichung ist der Sollbestand (Bestand + Zuweisung aus
e ® Reingewinn des Vorjahres) dem /stbestand in der vorliegenden Schlußdanz
gegenüberzustellen.
8 ) Götze, Die Rechtsverhältnisse der Fabrikpensions- und Unter-•Vützungskassen.
Berlin 1910,