Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Wahrer  Gewinn.

and  Schulden  den  gesetzlichen  Vorschriften  entsprechend  bewertet ­
  sind  und  die  B.  gegen  keinerlei  Grundsätze  ordnungsmäßiger ­
  Buchführung  verstößt.
Die  Ertragsbilanz  soll  eine  vollständige  Rechnung  der  Einzelgewinne
  und  Einzelverluste  sein;  sie  wird  zu  einer  unvollständi'
gen,  wenn  Gewinne  aus  bestimmten  Quellen  oder  Einzelverluste
nicht  über  diese  Generalrechnung  der  Kapitalveränderungen  geleitet ­
  werden,  beispielsweise,  wenn  Effekten-Spekulations-  oder
Finanzierungsgewinne  zu  geheimen  Abschreibungen  auf  Beteiligungen ­
  und  Anlagevermögen  oder  zur  Aufrechnung  von  Debitorenverlusten ­
  Verwendung  finden;  oder  wenn  Debitorenverluste
in  das  nächste  Jahr  „geschoben“  werden,  indem  man  bereits
eingetretene  Ausfälle  an  Forderungen  in  der  Jahresbilanz  zunächst ­
  unberücksichtigt  läßt,  die  Forderungen  als  vollwertig
einsetzt  und  die  Verluste  erst  im  nächsten  Bilanzjahr  verrechnet-Ähnlich
  können  bestimmte  Gewinne  verschoben  werden,  beispielsweise ­
  durch  Einstellung  unter  die  Kreditoren  (unverrechnete
Gewinne).  Bestimmte  Verluste  werden  aus  einer  offenen  oder
stillen  Reserve  gedeckt  oder  sie  werden  unkennbar  für  den  Fernstehenden ­
  als  Aktivum  eingestellt  und  allmählich  abgebucht.
So  beispielsweise  werden  Reparaturkosten  oder  Disagio  bei  der
Ausgabe  von  Obligationen  sowie  Hypothekenzinsen  einem  Anlagekonto ­
  zugeschrieben  und  im  Wege  der  üblichen  Abschreibung ­
  allmählich  in  den  folgenden  Jahren  als  Verlust  verteilt-Außer
  Verschiebungen  zwischen  Gewinnen  und  Verlusten  gibt
es  Verschiebungen  innerhalb  der  einzelnen  Gewinne,  beispielsweise ­
  werden  Effekten-Spekulationsgewinne  auf  Zinsen-  und  Provisionskonto ­
  übertragen,  weil  Gewinne  aus  dem  „laufenden“
Bankkreditgeschäft  in  der  öffentlichen  Bilanzkritik  naturgemäß
anders  gewertet  werden  als  Gewinne  aus  starker  Beteiligung
an  der  Effektenspekulation.  Gewinne  aus  vorteilhafter  Abstoßung
von  Beteiligungseffekten,  Terrains,  aus  dem  Gründungs-  und
Konsortialgeschäft  der  Banken  werden  nur  selten  in  voller
Höhe  als  solche  Gewinne  in  der  Ertragsbilanz  ausgewiesen.
Sie  werden  zumeist  verschoben.
Der  bilanzmäßige  Reingewinn  bildet  am  Bilanztage  stets
einen  Teil  des  eigenen  Kapitals,  gleichviel,  ob  er  als  Sonderposten ­
  in  der  Sehlußbilanz  erscheint  oder  im  Saldo  der  B.  auf
            
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