130
Wahrer Gewinn.
and Schulden den gesetzlichen Vorschriften entsprechend bewertet
sind und die B. gegen keinerlei Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung verstößt.
Die Ertragsbilanz soll eine vollständige Rechnung der Einzelgewinne
und Einzelverluste sein; sie wird zu einer unvollständi'
gen, wenn Gewinne aus bestimmten Quellen oder Einzelverluste
nicht über diese Generalrechnung der Kapitalveränderungen geleitet
werden, beispielsweise, wenn Effekten-Spekulations- oder
Finanzierungsgewinne zu geheimen Abschreibungen auf Beteiligungen
und Anlagevermögen oder zur Aufrechnung von Debitorenverlusten
Verwendung finden; oder wenn Debitorenverluste
in das nächste Jahr „geschoben“ werden, indem man bereits
eingetretene Ausfälle an Forderungen in der Jahresbilanz zunächst
unberücksichtigt läßt, die Forderungen als vollwertig
einsetzt und die Verluste erst im nächsten Bilanzjahr verrechnet-Ähnlich
können bestimmte Gewinne verschoben werden, beispielsweise
durch Einstellung unter die Kreditoren (unverrechnete
Gewinne). Bestimmte Verluste werden aus einer offenen oder
stillen Reserve gedeckt oder sie werden unkennbar für den Fernstehenden
als Aktivum eingestellt und allmählich abgebucht.
So beispielsweise werden Reparaturkosten oder Disagio bei der
Ausgabe von Obligationen sowie Hypothekenzinsen einem Anlagekonto
zugeschrieben und im Wege der üblichen Abschreibung
allmählich in den folgenden Jahren als Verlust verteilt-Außer
Verschiebungen zwischen Gewinnen und Verlusten gibt
es Verschiebungen innerhalb der einzelnen Gewinne, beispielsweise
werden Effekten-Spekulationsgewinne auf Zinsen- und Provisionskonto
übertragen, weil Gewinne aus dem „laufenden“
Bankkreditgeschäft in der öffentlichen Bilanzkritik naturgemäß
anders gewertet werden als Gewinne aus starker Beteiligung
an der Effektenspekulation. Gewinne aus vorteilhafter Abstoßung
von Beteiligungseffekten, Terrains, aus dem Gründungs- und
Konsortialgeschäft der Banken werden nur selten in voller
Höhe als solche Gewinne in der Ertragsbilanz ausgewiesen.
Sie werden zumeist verschoben.
Der bilanzmäßige Reingewinn bildet am Bilanztage stets
einen Teil des eigenen Kapitals, gleichviel, ob er als Sonderposten
in der Sehlußbilanz erscheint oder im Saldo der B. auf