Aktiva
Inhalt und Form der B.
Bilanz
jff H
If Kiel H
Passiva
Vermögen
100
Schulden
...
(Grund-)Kapital ..
>. i 30
2.
Jahr.
Vermögen
80
Schulden
60
Verlust .
10
(Grund-)Kapital .
30
3. Jahr.
Vermögen
120
Schulden
85
Verlustvortrag ....
10
(Grund-)Kapital ..
30
Reingewinn
15
ändert bleiben. Kapitalzuwachs oder -Verminderung, Erfolg
oder Mißerfolg sind unmittelbar ersichtlich x ) gemacht.
Ob der Kapitalzuwachs == Reingewinn und die Kapital-
minderung = Reinverlust ist, hängt von der Rechtsform der
Unternehmung ab. Bei Einzelkaufleuten und den Personal
gesellschaften des Handelsrechts sind die Privatentnahmen zu
berücksichtigen: Kapitalzuwachs und Entnahmen = Reingewinn;
Kapitalminderung abzüglich Entnahmen = Reingewinn bzw.
Reinverlust (Bd. I, S. 30, 104ft. und Abschnitt 11 dieses
Buches).
Beiden Bilanzformen fehlt eine Analyse des Erfolges. Ka
pitalgesellschaften des HOB. (Aktien- und Kommanditaktien-
gesellschaften), G. m. b. H. und Genossenschaften müssen eine
Erfolgsermittelungsbilanz aufstellen, Einzelkaufleute und die
handelsrechtlichen Personalgesellschaften können die eine oder
die andere Form wählen.
Auch die Bewertung der Vermögensteile beeinflußt den
Charakter der B. Eine Vermögensbilanz muß den wahren Wert
angeben, beispielsweise die Verkaufswerte und den nichtreali-
sierten Wertzuwachs des Immobiliarvermögens, eine Vermögens-
*) Vgl. auch Abschnitt 2, wo durch A’efce/trechnung in der Vermögens
bilanz der Erfolg ersichtlich gemacht ist.