Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Aktiva

Inhalt  und  Form  der  B.
Bilanz

jff  H
If  Kiel  H
Passiva

Vermögen

100

Schulden

...

(Grund-)Kapital  ..

>.  i  30

2.

Jahr.

Vermögen

80

Schulden

60

Verlust  .

10

(Grund-)Kapital  .

30

3.  Jahr.

Vermögen

120

Schulden

85

Verlustvortrag  ....

10

(Grund-)Kapital  ..

30

Reingewinn

15

ändert  bleiben.  Kapitalzuwachs  oder  -Verminderung,  Erfolg
oder  Mißerfolg  sind  unmittelbar  ersichtlich  x )  gemacht.
Ob  der  Kapitalzuwachs  ==  Reingewinn  und  die  Kapitalminderung
  =  Reinverlust  ist,  hängt  von  der  Rechtsform  der
Unternehmung  ab.  Bei  Einzelkaufleuten  und  den  Personalgesellschaften ­
  des  Handelsrechts  sind  die  Privatentnahmen  zu
berücksichtigen:  Kapitalzuwachs  und  Entnahmen  =  Reingewinn;
Kapitalminderung  abzüglich  Entnahmen  =  Reingewinn  bzw.
Reinverlust  (Bd.  I,  S.  30,  104ft.  und  Abschnitt  11  dieses
Buches).
Beiden  Bilanzformen  fehlt  eine  Analyse  des  Erfolges.  Kapitalgesellschaften ­
  des  HOB.  (Aktien-  und  Kommanditaktiengesellschaften),
  G.  m.  b.  H.  und  Genossenschaften  müssen  eine
Erfolgsermittelungsbilanz  aufstellen,  Einzelkaufleute  und  die
handelsrechtlichen  Personalgesellschaften  können  die  eine  oder
die  andere  Form  wählen.
Auch  die  Bewertung  der  Vermögensteile  beeinflußt  den
Charakter  der  B.  Eine  Vermögensbilanz  muß  den  wahren  Wert
angeben,  beispielsweise  die  Verkaufswerte  und  den  nichtrealisierten
  Wertzuwachs  des  Immobiliarvermögens,  eine  Vermögens-*)

  Vgl.  auch  Abschnitt  2,  wo  durch  A’efce/trechnung  in  der  Vermögensbilanz ­
  der  Erfolg  ersichtlich  gemacht  ist.
            
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