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Offene Handelsgesellschaft.
c) Der Höchstbetrag der (zu verzinsenden) Entnahmen
jedes Gesellschafters ist gesetzlich auf 4 % seines für das letzte
Geschäftsjahr ] ) festgestellten Kapitalanteils festgesetzt, ohne
Rücksicht, ob das laufende Geschäftsjahr mit Gewinn ab schließen
wird oder nicht. Ist kein Jahresgewinn erzielt oder reicht er
zu einer 4 prozentigen Verzinsung der Kapitalanteile nicht aus,
so wird durch die Entnahmen der bisherige Kapitalanteil des
Gesellschafters vermindert. Entnahmen über den vertraglich
bestimmten Höchstbetrag hinaus, Darlehen eines Gesellschafters
aus der Gesellschaftskasse, Zahlung von Privatschulden durch
die Gesellschaft u. dgl. bilden Forderungen der Gesellschaft an
die Gesellschafter und sind dementsprechend zu verzinsen und
zu verbuchen.
d) Jeder Gesellschafter ist berechtigt, die Auszahlung seines
die Entnahmen (einschl. Zinsen) übersteigenden Anteils am Gewinn
des letzten Jahres zu verlangen, soweit es nicht zum offenbaren
Schaden der Gesellschaft gereicht. Der Gesellschafter kann denn
nach seine ursprüngliche Kapitaleinlage unverändert oder seine
Gewinnanteile dem Kapital zuschlagen lassen. Im letzten Fall hat
er keinen Rückforderungsanspruch im Konkurs der Gesellschaft-
1. Beispiel: Die Gesellschafter A, B und C bilden eine offene Handels
gesellschaft. Die Einlage des A ist 50 000, jene des B 30 000, C bringt seine
Arbeitskraft ein. Gewinnverteilung: 5 % auf die Kapitaleinlagen, dem c
gehören 10 000 M Gewinnanteil vorweg, der überschießende Teil wird im
Verhältnis zu 5 ; 3 : 2 verteilt. Am Verlust sind die Gesellschafter gleich
mäßig beteiligt. Bis 31. Dez. 1923 hat A entnommen 8000, B 6000, C 6000
einschließlich 5 % Zinsen.
a) Gewinnermittelung. h) Gewinnverteilung•
Aktiva
220
Reingewinn
40
Schulden
120
Dem C vorweg
10
Gesellschaftsvermögen am
30
31. 12. 1923
100
5 % Kapitalzinsen auf 80 000 .
4
Kapital am 1. 1. 1923
80
Restgewinn ..
26
Kapitalzuwachs
20
Davon dem A
13
-f Entnahmen d.Gesellschafter
20
B
, 7.»
Jahresreingewinn
40
„ c
5,2
l ) d. h. des Vorjahres; die Bilanz des abgelaufenen Jahres berech
net erst dis Gewinn- und dann die Kapitalanteile: unklar Staub, Kommentar
I. Bd. 8. 457 Anm. 3.