Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Gesellschaft m. b. H. 
Teilbetrag von 4 Mill. Mark zu 101 % zur Zeichnung aufgelegt. Der Erlös 
der Anleihe diente anscheinend teilweise zur Abstoßung der hohen Kredi 
toren — die Trennung von Bank- und Waren- bzw. Anlageschulden i° 
der B. wäre zweckmäßig —, die durch den Ausbau der Fabrikanlage 0 
entstanden sind. Vom Gesellschaftskapital wurden zum Grundstückserwerh 
1,13 Mill. verwendet. Die Errichtung der Fabrikanlagen erfolgte in der 
Hauptsache mit Kreditkapital. An liquiden Mitteln sind 114 570 vor 
handen. Der Geldbedarf war also dringlich, und sicher war im Gründungs 
plan diese Art der Geldbeschaffung vorgesehen. Die B. scheint für die 
angegebene Gewinnverteilung zurechtgemacht zu sein. Die Abschreibung 00 
sind reichlich (43 4 / 10 % des Fabrikationsgewinnes), die Geschäftskosten des 
Gründungsjahres selbstverständlich hoch (37*72 % des Gcschäftsgcwin 08 ' 
so daß vom Gesamtgewinn nur etwa 20'/ 2 % Reingewinn übrigbleib® 0 - 
Über die Nebenleistungen *) der Gesellschafter bestimmt das Statu' 
wie folgt: 
Außer den Stammeinlagen haben die Gesellschafter noch die Ver 
pflichtung übernommen, der Gesellschaft vom 1. Januar 1906 ab allen T®® r 
und teerähnliche sowie daraus abgeleitete Erzeugnisse (Teerpech, Teer- 
verdickungen, Naphthalin usw.) zu liefern, welche sie auf den in ihre 01 
Eigentums befindlichen oder von ihnen pachtweise oder unter anderem Titel 
betriebenen Kokereien, Gasanstalten und ähnlichen Anlagen gewinnen u°d 
gewinnen werden. Ausgenommen von der Lieferungspfiicht sind nur die 
jenigen Mengen an Teer und den genannten Erzeugnissen, weiche von dei° 
betreffenden Gesellschafter in seinen eigenen Betrieben verbraucht werde 0 - 
Gegenüber der Lieferpflicht der Gesellschafter hat die Gesellschaft di® 
Pflicht ordnungsmäßiger Abnahme der ganzen Herstellung der Gesellschaft®* 1 
an den genannten Erzeugnissen. Der den einzelnen Gesellschaftern für di® 
von ihnen gelieferten Erzeugnisse zu gewährende Preis und die Art der 
Bezahlung soll im voraus in der Regel für jedes Kalcndervicrteljahr vo° 
der Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Feststellung erfolg 
ab Gewinnungsstellc nach Anhörung des oder der Geschäftsführer und d® s 
Aufsichtsrats; maßgebend für die Preisbemessungen im einzelnen soll s®* D 
die Beschaffenheit der Erzeugnisse. Der Preis ist unlcr allen Umständen 
zu bemessen, daß voraussichtlich für das Gesellschaftskapital eine Ver 
zinsung von 6 % verbleibt. 
VI. Die Aktiengesellschaft. Die Aktionäre 1 2 ) haben, solang 6 
die Gesellschaft besteht, nur Anspruch auf das, was sich an® 
1 ) Nebenleistungen aller Art, Sach-, Geld-, Arbeitsleistungen sind auch 
bei der G. m. b. H. zulässig (§ 3 des Gesetzes). Über solche Leistungen h° 
Sinne des § 222 HGB. vgl. Moll, Rentabilität der Aktiengesellschaft® 0 ' 
S. 87 ; Passow, Die wirtschaftliche Bedeutung und Organisation der Akti® 0 ' 
gesellschaft. Jena 1907. S. 227 ff. 
2 ) Zum Einkommen des Aktionärs aus der Kapitalanlage in Akti® 0 
sind zu rechnen: Dividende, Gewinne aus Bezugsrechten, Fusionen, un® ot '
	        
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