Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Gesellschaft  m.  b.  H.

haben,  dürfen  zu  diesem  Preis  bewertet  werden,  auch  wenn  er
den  AnschafTungs-  oder  Herstellungspreis  übersteigt.  Demnach
ist  die  Einsetzung  nichtrealisierter  Gewinne  statthaft.  Waren
and  Wertpapiere  können  aber  auch  wie  Anlagevermögen  bewertet ­
  werden,  wenn  sie  dauernd  zum  Geschäftsbetrieb  der  Gesellschaft ­
  bestimmt  sind.  Die  Kosten  der  Organisation,  d.  s.
die  Aufwendungen  zur  Errichtung  der  Gesellschaft,  wie  beispielsweise ­
  Gründungskosten,  müssen  wie  bei  den  Aktiengesellschaften ­
  als  Jahresverlust  verrechnet  und  können  nicht  auf
mehrere  Jahre  verteilt  werden.  Anlage-  und  Betriebsgegenstände
sind  wie  im  §  261  Abs.  3  HGB.  zu  bewerten.  Der  Nennwert
des  Stammkapitals,  die  Reservekapitalien  und  der  Erneuerungsfonds ­
  sind  in  die  Passiva  aufzunehmen;  der  aus  der  Vergleichung
der  Aktiva  und  Passiva  sich  ergebende  Gewinn  oder  Verlust  ist
am  Schluß  der  B.  besonders  anzugeben.  Die  Auszahlung  von
Bauzinsen  ist  ausgeschlossen  (§  30,  31).  Eine  gesetzliche  Pflicht
zur  Bildung  von  Reservekonten  besteht  nicht.
Erfolgt  die  Gewinnverteilung  nach  dem  Verhältnis  der  Geschäftsanteile, ­
  so  kommen  dabei  die  übernommenen  Einlagen,
nicht  die  tatsächlich  geleisteten  Einzahlungen  in  Betracht.  Die
Gesellschaft  kann  den  Erwerb  von  volleingezahlten  Stamroanteilen
  aus  dem  Reingewinn  beschließen.  Die  Gewinnanteile
werden  den  Separatkonten  der  Gesellschafter  oder  einem  gemeinsamen ­
  Sonderkonto  der  Gesellschafter  kreditiert,  z.  B.  Dividendenkonto, ­
  Privatkonto.  Im  Falle  einer  Aufrechnung  gegen
fehlende  Einzahlungen  auf  die  Stammeinlage  werden  die  Gewinnanteile ­
  dem  Einzahlungskonto  der  Gesellschafter  gutgeschrieben. ­

Ein  Bilanzverlust  kann  vorgetragen  oder  aus  einer  Reserve
oder  durch  Nachschüsse  der  Gesellschafter  gedeckt  werden.
Beispiel:  Gesellschaft  für  Teerverwertung  m.  b.  H.,  gegründet  im  Marz
1906.  Bilanz  für  10  Betriebsmonate  S.  153.  Vom  Reingewinn  wurden  7160
der  Reserve  zugeführt  und  136  000  für  eine  4prozenlige  Dividende  verwendet. ­
  Vom  Reingewinn  erhalten  die  Gesellschafter  zunächst  6  %  der
eingezahlten  Anteile,  der  Restgewinn  wird  unter  sie  nach  Maßgabe  des
Wertes  ihrer  Teerablieferungen  im  betreffenden  Betriebsjahre  verteilt.  Am
15.  April  1907  wurde  eine  4prozentige  Anleihe  im  Betrage  von  4 7 /io  Milt,
rückzahlbar  zu  103  %  von  1912  ab,  aufgenommen,  hypothekarisch  und  durch
Bürgschaft  der  Gesellschafter  sichergestellt.  Anfang  Juni  1907  wurde  ei»
            
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