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Gesellschaft m. b. H.
haben, dürfen zu diesem Preis bewertet werden, auch wenn er
den AnschafTungs- oder Herstellungspreis übersteigt. Demnach
ist die Einsetzung nichtrealisierter Gewinne statthaft. Waren
and Wertpapiere können aber auch wie Anlagevermögen bewertet
werden, wenn sie dauernd zum Geschäftsbetrieb der Gesellschaft
bestimmt sind. Die Kosten der Organisation, d. s.
die Aufwendungen zur Errichtung der Gesellschaft, wie beispielsweise
Gründungskosten, müssen wie bei den Aktiengesellschaften
als Jahresverlust verrechnet und können nicht auf
mehrere Jahre verteilt werden. Anlage- und Betriebsgegenstände
sind wie im § 261 Abs. 3 HGB. zu bewerten. Der Nennwert
des Stammkapitals, die Reservekapitalien und der Erneuerungsfonds
sind in die Passiva aufzunehmen; der aus der Vergleichung
der Aktiva und Passiva sich ergebende Gewinn oder Verlust ist
am Schluß der B. besonders anzugeben. Die Auszahlung von
Bauzinsen ist ausgeschlossen (§ 30, 31). Eine gesetzliche Pflicht
zur Bildung von Reservekonten besteht nicht.
Erfolgt die Gewinnverteilung nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile,
so kommen dabei die übernommenen Einlagen,
nicht die tatsächlich geleisteten Einzahlungen in Betracht. Die
Gesellschaft kann den Erwerb von volleingezahlten Stamroanteilen
aus dem Reingewinn beschließen. Die Gewinnanteile
werden den Separatkonten der Gesellschafter oder einem gemeinsamen
Sonderkonto der Gesellschafter kreditiert, z. B. Dividendenkonto,
Privatkonto. Im Falle einer Aufrechnung gegen
fehlende Einzahlungen auf die Stammeinlage werden die Gewinnanteile
dem Einzahlungskonto der Gesellschafter gutgeschrieben.
Ein Bilanzverlust kann vorgetragen oder aus einer Reserve
oder durch Nachschüsse der Gesellschafter gedeckt werden.
Beispiel: Gesellschaft für Teerverwertung m. b. H., gegründet im Marz
1906. Bilanz für 10 Betriebsmonate S. 153. Vom Reingewinn wurden 7160
der Reserve zugeführt und 136 000 für eine 4prozenlige Dividende verwendet.
Vom Reingewinn erhalten die Gesellschafter zunächst 6 % der
eingezahlten Anteile, der Restgewinn wird unter sie nach Maßgabe des
Wertes ihrer Teerablieferungen im betreffenden Betriebsjahre verteilt. Am
15. April 1907 wurde eine 4prozentige Anleihe im Betrage von 4 7 /io Milt,
rückzahlbar zu 103 % von 1912 ab, aufgenommen, hypothekarisch und durch
Bürgschaft der Gesellschafter sichergestellt. Anfang Juni 1907 wurde ei»