Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Gesellschaft  m.  b.  H.

Teilbetrag  von  4  Mill.  Mark  zu  101  %  zur  Zeichnung  aufgelegt.  Der  Erlös
der  Anleihe  diente  anscheinend  teilweise  zur  Abstoßung  der  hohen  Kreditoren ­
  —  die  Trennung  von  Bank-  und  Waren-  bzw.  Anlageschulden  i°
der  B.  wäre  zweckmäßig  —,  die  durch  den  Ausbau  der  Fabrikanlage 0
entstanden  sind.  Vom  Gesellschaftskapital  wurden  zum  Grundstückserwerh
1,13  Mill.  verwendet.  Die  Errichtung  der  Fabrikanlagen  erfolgte  in  der
Hauptsache  mit  Kreditkapital.  An  liquiden  Mitteln  sind  114  570  vorhanden. ­
  Der  Geldbedarf  war  also  dringlich,  und  sicher  war  im  Gründungsplan ­
  diese  Art  der  Geldbeschaffung  vorgesehen.  Die  B.  scheint  für  die
angegebene  Gewinnverteilung  zurechtgemacht  zu  sein.  Die  Abschreibung 00
sind  reichlich  (43 4 / 10  %  des  Fabrikationsgewinnes),  die  Geschäftskosten  des
Gründungsjahres  selbstverständlich  hoch  (37*72  %  des  Gcschäftsgcwin 08 '
so  daß  vom  Gesamtgewinn  nur  etwa  20'/ 2  %  Reingewinn  übrigbleib® 0 -
Über  die  Nebenleistungen  *)  der  Gesellschafter  bestimmt  das  Statu'
wie  folgt:
Außer  den  Stammeinlagen  haben  die  Gesellschafter  noch  die  Verpflichtung ­
  übernommen,  der  Gesellschaft  vom  1.  Januar  1906  ab  allen  T®® r
und  teerähnliche  sowie  daraus  abgeleitete  Erzeugnisse  (Teerpech,  Teerverdickungen,
  Naphthalin  usw.)  zu  liefern,  welche  sie  auf  den  in  ihre 01
Eigentums  befindlichen  oder  von  ihnen  pachtweise  oder  unter  anderem  Titel
betriebenen  Kokereien,  Gasanstalten  und  ähnlichen  Anlagen  gewinnen  u°d
gewinnen  werden.  Ausgenommen  von  der  Lieferungspfiicht  sind  nur  diejenigen ­
  Mengen  an  Teer  und  den  genannten  Erzeugnissen,  weiche  von  dei°
betreffenden  Gesellschafter  in  seinen  eigenen  Betrieben  verbraucht  werde 0 -
Gegenüber  der  Lieferpflicht  der  Gesellschafter  hat  die  Gesellschaft  di®
Pflicht  ordnungsmäßiger  Abnahme  der  ganzen  Herstellung  der  Gesellschaft®* 1
an  den  genannten  Erzeugnissen.  Der  den  einzelnen  Gesellschaftern  für  di®
von  ihnen  gelieferten  Erzeugnisse  zu  gewährende  Preis  und  die  Art  der
Bezahlung  soll  im  voraus  in  der  Regel  für  jedes  Kalcndervicrteljahr  vo°
der  Gesellschafterversammlung  festgestellt  werden.  Die  Feststellung  erfolg
ab  Gewinnungsstellc  nach  Anhörung  des  oder  der  Geschäftsführer  und  d® s
Aufsichtsrats;  maßgebend  für  die  Preisbemessungen  im  einzelnen  soll  s®* D
die  Beschaffenheit  der  Erzeugnisse.  Der  Preis  ist  unlcr  allen  Umständen
zu  bemessen,  daß  voraussichtlich  für  das  Gesellschaftskapital  eine  Verzinsung ­
  von  6  %  verbleibt.
VI.  Die  Aktiengesellschaft.  Die  Aktionäre  1  2 )  haben,  solang 6
die  Gesellschaft  besteht,  nur  Anspruch  auf  das,  was  sich  an®
1 )  Nebenleistungen  aller  Art,  Sach-,  Geld-,  Arbeitsleistungen  sind  auch
bei  der  G.  m.  b.  H.  zulässig  (§  3  des  Gesetzes).  Über  solche  Leistungen  h°
Sinne  des  §  222  HGB.  vgl.  Moll,  Rentabilität  der  Aktiengesellschaft® 0 '
S.  87  ;  Passow,  Die  wirtschaftliche  Bedeutung  und  Organisation  der  Akti® 0 '
gesellschaft.  Jena  1907.  S.  227  ff.
2 )  Zum  Einkommen  des  Aktionärs  aus  der  Kapitalanlage  in  Akti® 0
sind  zu  rechnen:  Dividende,  Gewinne  aus  Bezugsrechten,  Fusionen,  un® ot '
            
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