Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Aktiengesellschaft.

157

Die  Vorstandstantieme  wird  häufig  verschleiert,  indem  man

816  mit  der  Tantieme  des  Aufsichtsrats  in  einer  Summe  veröffentlicht ­
  oder  über  Handlungsunkosten  bzw.  Verwaltungsunkosten

verbucht.  Ihrer  Natur  nach  gehören  vertraglich  festgesetzte
Mindesttantiemen  zu  den  regelmäßigen  Kosten  einer  Aktiengesellschaft, ­
  bilden  Verwaltungskosten  und  können  als  solche
verbucht  werden,  obgleich  im  Interesse  der  Bilanzklarheit  die
gesonderte  Anführung  erwünscht  ist.
Wenn  Verlustreserven  zur  Deckung  eines  bestimmten  Verlustes ­
  herangezogen  und  dadurch  der  bilanzmäßige  Reingewinn
um  den  gleichen  Betrag  verstärkt  wird,  oder  wenn  eine  Ausgabenreserve ­
  nachträglich  aufgelöst  wird  und  zur  Ausschüttung
kommt,  sind  diese  Beträge  tantiemenpflichtig,  gehen  tanti  emenfrei
  in  den  Reservefonds  und  verlassen  ihn  tantiemepflichtig
(Staub,  Kommentar,  I.  Bd-,  S.  803,  Anm.  15).
Wenn  der  Gewinnvortrag  des  abgelaufenen  Bilanzjahres
«ne  tantiemefreie  Rücklage  ist,  so  muß  es  möglich  sein,  diesen
Gewinnvortrag  im  voraus  zu  berechnen.

I.  Algebraische  Lösung  1 ).

Vorstandes  1  .  .
Aufsichtsrats  | m  %  Remgewmns

v  =  Tantieme  des  Vorstandes
a  =  Tantieme  des  Aufsichtsrats

d  =  die  im  voraus  geschätzte  Dividende  auf  das  Aktienkapital  A

V  =  Gewinnvortrag,  der  als  Ergebnis  der  Rechnung  erscheinen  soll;
G'  =  Gewinnrest  nach  Abzug  aller  offenen  Rücklagen,
Zunächst  ist  die  Differenz  (G'—  V)  zu  berechnen;

V
Die  Tantieme  des  Vorstandes  ist:  (C—  V)  ——.

ist:  IG'  —  V

Die  Tantieme  des  Aufsichtsrats  ist;

1 )  Andere  Formeln  vgl.  Preische,  Gewinnvortrag  und  Tantieme-Berechnung.
  Berlin  1902.  Vgl.  auch  Berliner  Tageblatt  vom  28.  März  und
29.  Mai  1912;  Frankfurter  Zeitung  vom  27.  Februar  1916.  Weilt,  Tantieme
des  Vorstandes  und  des  Aufsichtsrates  einer  Aktiengesellschaft.  Mannheim ­
  1913.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.