Inhalt und Form der B.
l ) Über die Vereinheitlichung der Bilanzaufstellungen vgl. lAautey,
L’unification des bilans des soci6t6s par actions. 5. 6d. Paris o. J.; Neij-
marck. Du meilleur mode ä indiquer au point de vue statistique international
pour la confection des bilans des sociätäs anonymes. Berlin 1903. Beide
Autoren im Bulletin de l’Institut international de Statistique. Berlin 1904.
Fwagi, Du bilan des sociätös par actions. (Etüde äconomique, comptable,
flnanciere et juridique.) Paris 1906. S. 911!.; Moll, Rentabilität der
Aktiengesellschaften. Jena 1908.
Die traditionelle Kontenform der B., die gesetzlich ebenso
wenig vorgeschrieben ist wie die innere Gliederung der B., schließt
manche Unklarheiten in sich. Sie bedingt die Einsetzung eines
aktiven Überschusses auf die Passivseite und umgekehrt. Sie
läßt beispielsweise bei Aktienbilanzen weder den Betrag des
Reinvermögens noch jenen der Schulden unmittelbar in einer
Summe erkennen. Für Kapitalgesellschaften besteht überdies
die zwingende Vorschrift, das Reinvermögen bilanzmäßig in
einzelne Teile zu zerlegen: Grund- oder Stammkapital, Re
servekapitalien und Reingewinn oder Unterbilanz.
Die Anordnung x ) der Aktiva und der Schulden ist eine will
kürliche, wechselt mitunter in der B. derselben Unternehmung
in kürzeren Zwischenräumen absichtlich, um die Vergleichung
der Bilanzergebnisse zu erschweren. Sie unterliegt keinen Vor
schriften „ordnungsmäßiger Buchführung“. Es wechseln Bi
lanzen in voller Durchsichtigkeit und weitgehender Speziali
sierung mit Bilanzen, die ein paar Zahlen darstellen, der Not
d. h. dem Gesetze gehorchend, nicht dem eigenen Triebe. Für
Einzelfälle hat der Gesetzgeber Zwangsformulare erlassen, die
neben dem obligatorischen Inhalt gleichzeitig die Reihenfolge
angeben, z. B. für die B. der Notenbanken, für die dem Auf
sichtsamt unterstellten Versicherungsgesellschaften; auch für
Hypothekenbanken ist teilweise der Inhalt vorgeschrieben. Seit
1909 bzw. 1912 veröffentlicht eine größere Zahl deutscher Kredit
banken Zwischenbilanzen nach einem einheitlichen Schema.
Eine natürliche Anordnung der Passiva erleichtert die Bilanz
kritik außerordentlich. Dem gewohnheitsmäßig an die Spitze
gestellten Grund- oder Stammkapital sollen die Reserven folgen
— bei Genossenschaften: Geschäftsguthaben, Reservefonds, Be
triebsrücklage, Sicherungseinlagen der Genossen — etwa in einer