Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Inhalt  und  Form  der  B.

l )  Über  die  Vereinheitlichung  der  Bilanzaufstellungen  vgl.  lAautey,
L’unification  des  bilans  des  soci6t6s  par  actions.  5.  6d.  Paris  o.  J.;  Neijmarck.
  Du  meilleur  mode  ä  indiquer  au  point  de  vue  statistique  international
pour  la  confection  des  bilans  des  sociätäs  anonymes.  Berlin  1903.  Beide
Autoren  im  Bulletin  de  l’Institut  international  de  Statistique.  Berlin  1904.
Fwagi,  Du  bilan  des  sociätös  par  actions.  (Etüde  äconomique,  comptable,
flnanciere  et  juridique.)  Paris  1906.  S.  911!.;  Moll,  Rentabilität  der
Aktiengesellschaften.  Jena  1908.

Die  traditionelle  Kontenform  der  B.,  die  gesetzlich  ebensowenig ­
  vorgeschrieben  ist  wie  die  innere  Gliederung  der  B.,  schließt
manche  Unklarheiten  in  sich.  Sie  bedingt  die  Einsetzung  eines
aktiven  Überschusses  auf  die  Passivseite  und  umgekehrt.  Sie
läßt  beispielsweise  bei  Aktienbilanzen  weder  den  Betrag  des
Reinvermögens  noch  jenen  der  Schulden  unmittelbar  in  einer
Summe  erkennen.  Für  Kapitalgesellschaften  besteht  überdies
die  zwingende  Vorschrift,  das  Reinvermögen  bilanzmäßig  in
einzelne  Teile  zu  zerlegen:  Grund-  oder  Stammkapital,  Reservekapitalien ­
  und  Reingewinn  oder  Unterbilanz.
Die  Anordnung  x )  der  Aktiva  und  der  Schulden  ist  eine  willkürliche, ­
  wechselt  mitunter  in  der  B.  derselben  Unternehmung
in  kürzeren  Zwischenräumen  absichtlich,  um  die  Vergleichung
der  Bilanzergebnisse  zu  erschweren.  Sie  unterliegt  keinen  Vorschriften ­
  „ordnungsmäßiger  Buchführung“.  Es  wechseln  Bilanzen ­
  in  voller  Durchsichtigkeit  und  weitgehender  Spezialisierung ­
  mit  Bilanzen,  die  ein  paar  Zahlen  darstellen,  der  Not
d.  h.  dem  Gesetze  gehorchend,  nicht  dem  eigenen  Triebe.  Für
Einzelfälle  hat  der  Gesetzgeber  Zwangsformulare  erlassen,  die
neben  dem  obligatorischen  Inhalt  gleichzeitig  die  Reihenfolge
angeben,  z.  B.  für  die  B.  der  Notenbanken,  für  die  dem  Aufsichtsamt ­
  unterstellten  Versicherungsgesellschaften;  auch  für
Hypothekenbanken  ist  teilweise  der  Inhalt  vorgeschrieben.  Seit
1909  bzw.  1912  veröffentlicht  eine  größere  Zahl  deutscher  Kreditbanken ­
  Zwischenbilanzen  nach  einem  einheitlichen  Schema.

Eine  natürliche  Anordnung  der  Passiva  erleichtert  die  Bilanzkritik ­
  außerordentlich.  Dem  gewohnheitsmäßig  an  die  Spitze
gestellten  Grund-  oder  Stammkapital  sollen  die  Reserven  folgen
—  bei  Genossenschaften:  Geschäftsguthaben,  Reservefonds,  Betriebsrücklage, ­
  Sicherungseinlagen  der  Genossen  —  etwa  in  einer
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.