Anleiheschuld in die B. einzustellen, das Obligationszinsenkonto
aber nicht mit dem nominellen Zinssatz der Anleihe, sondern
abt dem effektiven Zinsfuß der Darlehnsschuld zu belasten x ).
«) Der Disagioverlust wird in der Bilanzpraxis verschieden
verbucht und verteilt.
1. Der erste Weg ist oben angegeben worden.
2. Der Disagioverlust wird als Wertergänzungsposten mit
der Bezeichnung „Disagio“ unter die Aktiva eingestellt (rech
nungsmäßiges, fingiertes Aktivum, Erfolgsregulierungsposten)
Und allmählich zu Lasten des Gewinn- und Verlustkontos ab
geschrieben 2 ); oder es wird alljährlich aus dem Reingewinn ein
entsprechender Betrag zurückgestellt und der Disagioverlust-
v ortrag um den gleichen Betrag vermindert 3 ). Mitunter wird
üu Emissionsjahre zwecks Verminderung des Verlustvortrages
ein Teilbetrag des Disagioverlusts einer Spezialreserve ent
nommen 4 ). Die Einstellung der Anleiheschuld mit dem vollen
Nennwert ist rechnerisch unrichtig. Man müßte den Schuld
betrag diskontieren, dann würde dem Disagioverlust ein buch-
uiäßiger Bewertungsgewinn an Diskontzinsen gegenüberstehen,
dar alljährlich kleiner wird.
3. Bei geringen Verlustbeträgen und in guten Jahren werden
Bisagioverluste häufig vollständig dem Emissionsjahre belastet
(Bisagio an Gewinn und Verlust).
4. Wenn aus dem Erlös der Anleihe Anlagevermögen be
schafft wurde, wird der Disagioverlust als Bestandteil der Er-
^erbskosten des betreffenden Vermögensobjekts dem Anlage
konto zugeschrieben (Anlagekonto an Disagio) und mit dem
Anlagewert allmählich abgeschrieben. Die Verluste werden
: ) Unter den Begriff „Zinsen“ gehören alle Vorteile, die sich der
Gläubiger für Hingabe der dargeliehenen Gelder ausmacht. (Obligationen-
Agio.) Entsch. des Oberverwaltungsgerichts in Staatssteuersachen, Bd. III,
s - 34, 38.)
s ) Bilanz