Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Onvollständigkeit der B. 
bucht, obgleich ihre Erfolge, die Sicherung eines kaufkräftigen 
Abnehmerkreises, auch in den späteren Jahren wirksam sind. 
5. Am wichtigsten ist, daß nicht alle Verbindlichkeiten in 
die B. aufgenommen werden. Verbindlichkeiten aus Kauf-, 
Lieferungs-, Darlehnsverlrägen bleiben, von Ausnahmefällen ab 
gesehen, so lange unberücksichtigt, bis der Vertrag erfüllt oder 
eine Vorleistung erfolgt ist. Ebensowenig werden Ansprüche 
und Verpflichtungen aus Leistungsverträgen (Dienst-, Miet 
verträge) gebucht. Gehälter, Miete, Löhne, Provisionen und 
ähnliche Vergütungen für Leistungen erscheinen als Schulden 
nur dann, wenn sie rückständig sind, als Bilanzaktivum im 
Falle der Vorauszahlung. Häufig bleiben die Verbindlichkeiten 
aus übernommenen Haftpflichtverträgen für verkaufte Waren un 
berücksichtigt. Richtig ist die Einstellung eines Schätzungs 
werts als Passivum (Garantiefonds). 
Regreßverbindlichkeiten aus indossierten Wechseln (Girover 
bindlichkeiten) müssen von den deutschen Notenbanken in der 
B. angegeben werden; auch Kreditgenossenschaften führen sie 
an, häufig vor oder unter dem „Strich“. Englische Banken 
schreiben auf der Aktivseite: Forderungen, auf der Passivseite: 
Indossament, allerdings nur für ausländische Wechsel. Solange 
der Regreßpflicht ein gleichwertiges Regreßrecht gegenübersteht, 
und der Eingang der Regreß forderung sicher ist, wird das Bi- 
lanzergebnis nicht berührt. Drohende Regreßverluste müssen 
von Aktiengesellschaften nach §§40 und 261 HGB. in der Bilanz 
Berücksichtigung finden 1 ). 
Die Bilanzkritik fordert Angaben über die „bedingten“, die 
Eventualverpflichtungen (Garantie-, Bürgschafts-, Giroverbindlicb- * 2 * * * 6 
M Die Preußische Zentral-Genossenschaftskasse gibt im Geschäfts 
bericht Aufschluß über Giroverbindlichkeiten; z. B.: 
„1. Im Inkassoverkehr gegenüber der Reichsbank . M ... 
gegenüber anderen Firmen „ ... 3 535421 
2. Im Diskonto verkehr gegenüber der Reichsbank M 
gegenüber anderen Firmen „ . 
1 415 016 
4 950 437 
Diese Giroverbindlichkeiten aus dem Etatjahr 1905/06 laufen am 
6. Juni 1906 ab.“ 
Über die Bedeutung der Giroverbindlichkeiten für Genossenschaften 
vgl. die Mitteüungen über die Genossenschaftstage (etwa vom 40. ab).
	        
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