Inhalt und Form der B.
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Schulden = eigenes Kapital (Reinvermögen); für Kapitalgeseil
schäften:
Aktiva
— Wertberichtigungspost.
285 Mill. Grundkapital
90 Mül
15
6 „
-f Reserven
{ + Reingewinn
-r Reinverlust
(§ 261 •)
Wert der Aktiva .
Abzüglich Schulden
« „ j +
268 Mill.
Reinvermögen .. 111 Mill
bleibt Reinvermögen 111 Mill.
Beide Darstellungsformen zeigen auch die beiden Berechnungsmöglichkeiten
für das eigene Kapital der Kapitalgesellschaften.
Links wird das Reinvermögen mittelbar durch Subtraktion
der Schulden von den Aktiven, rechts unmittelbar
durch Addition der Reinvermögensteile berechnet.
Das Reinvermögen hat den Charakter einer Saldogröße, einer
Differenzgröße. Es bildet den ideellen Anteil, den „freien“ Teil
der Aktiva im Gegensatz zu dem durch die Schulden gebundenen
Teil des Gesamtvermögens. Ist die Unveränderlichkeit des Reinvermögens
oder eines seiner Teile (des Stamm-, des Grundkapitals)
vorgeschrieben, wie bei Kapitalgesellschaften, mitunter
auch durch Vertrag bei Personalgesellschaften, so ergibt sich,
daß jede Erhöhung oder Verminderung des Rcinvermögens bilanzmäßig
in Erscheinung treten muß, ein Reingewinn als Reinvermögensergänzung
auf der Passivseite, ein Reinverlust als
Wertberichtigungsposten des Reinvermögens auf der Aktivseite.
Aus dem Saldocharakter des Reinvermögens ist zu folgern, daß
die „Deckung“ einer Unterbilanz durch Entnahmen aus einem
Zusatzkapital, also einem Teil des bilanzmäßigen Reinvermögens
oder durch Herabsetzung des Stamm- oder Grundkapitals nur
eine Rechnungsoperation sein kann, eine Umbuchung von einem
auf ein anderes Konto, die die Wertverminderung auch bilanzmäßig
durch Abschreiben des Minderungsbetrages vom Reinvermögen
zum Ausdruck bringt.
Bilanzpassiva und Schulden sind ebensowenig identisch wie
Aktiva und Vermögen oder Eigentum x ). Auf der Passivseite
J ) Besonders deutlich bei den Aktienvereinen; Der Überschuß dw
Aktiva über die Schulden ist Reinvermögen, jener der Aktiva über die
Passiva ist Reingewinn oder Reinverlust.