Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

Ist für Gegenstände der im $ 29 Nr, 3 der Gewalt- 
schädenverordnung bezeichneten Art eine Endentschädi- 
gung lediglich aus dem Grunde nicht gewährt worden, 
weil die Voraussetzungen der Fortkommensklausel mit 
Rücksicht auf die Geringfügigkeit der Eundentschädi- 
zung nicht als erfüllt angesehen wurden, so ist eine 
Schlußentschädigung zu gewähren, wenn die Voraus- 
setzungen der Fortkommensklausel nunmehr insbe- 
sondere mit Rücksicht auf die Höhe der Schluß- 
antschädigung gegeben sind. 
8 3. 
Stammentschädigung. 
Als Schlußentschädigung werden, soweit nicht im 
lolgenden ein anderes bestimmt ist, festgesetzt: 
a) für die ersten 5000 Mark des 
Grundbetrags . . . . . . .100 vom Hundert, 
b) für die weiteren 15000 Mark 
des Grundbetrags . . ... 
c) für die weiteren 30000 Mark 
des Grundbetrags . . . .. 
d) für die weiteren 50000 Mark 
des Grundbetrags . . . .. 
e) für die weiteren 100000 Mark 
des Grundbetrags . . . .. 
D) für die weiteren 800 000 Mark 
des Grundbetrags . . . . 
für die weiteren 49 Millionen 
Mark des Grundbetrags . . . 
für die weiteren 50 Millionen 
Mark des Grundbetrags 
i) darüber hinaus . . . 
(Stammentschädigung). 
30 vom Hundert, 
25 vom Hundert, 
20 vom Hundert, 
4} 
S 4. 
Berechnung der Schlußentschädigung. 
‚„ Für die Berechnung der Schlußentschädigung ist der 
Urundbetrag maßgebend, der in dem Nachentschädi- 
Sungsbescheide des BReichsentschädigungsamts der 
Nachentschädigung zugrunde gelegt worden ist oder zu- 
runde gelegt wird. Ist im Falle des 8 2 Abs. 3 ein 
Nachentschädigungsbescheid nicht ergangen, so sind 
für die Ermittlung des Grundbetrags die Berechnungen 
der Endentschädigung maßgebend.
	        
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