Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

Bankbilanzen. 
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leichter Geldbeschaffung zur Verfügung haben. Die Angaben, 
auch wenn sie obligatorisch wären, schützen nicht vor leicht 
sinniger Diskontierung. Sie müßten die Giroverbindlichkeiten 
aus dem kommissionsweisen Ankauf von Wechseln (auch im 
Arbitrageverkehr) trennen von solchen aus Inkassowechseln und 
aus der Rediskontierung von Wechseln als Geldbeschaffungs 
nüttel, diese wiederum spezifizieren nach der Fälligkeit, und 
die Verbindlichkeiten aus in- und ausländischen Wechseln schei 
den. Auch die Qualität der Vormänner wäre zu berücksichtigen. 
Die Höhe der Rediskontierung läßt sich auch auf Grund des 
Wechselzinsen- und des Wechsel-Kontos und nach dem Ver 
hältnis zwischen Wechselumsatz und -bestand am Jahresende 
beurteilen. 
Das Konsortial-Konto verrechnet lediglich die bis zum Tage 
der Bilanzaufstellung eingezahlten Beträge und zeigt, welcher 
Teil des eigenen Vermögens bisher in solchen Geschäften fest 
gelegt ist. Die etwaigen Verpflichtungen zu weiteren Ein 
zahlungen, die eine wesentliche Erhöhung des Risikos bedeuten, 
kommen bilanzmäßig nicht zur Darstellung (vgl. S. 173). 
Für die Wechsel wurde die Trennung zwischen inländischen 
Und ausländischen Wechseln, die Gruppierung nach der Laufzeit, 
die Angabe, inwieweit Kredite enthalten sind, und die Deckung 
hierfür, die Trennung zwischen eigenen Akzepten, eigenen Trat 
ten auf Bankkunden und Diskontwechseln von Kunden ver 
langt. Viele Geschäftsberichte geben auch die Stückanzahl der 
aingegangenen Wechsel an. Die Berechnung der Durchschnitts 
beträge zeigt außerordentliche Verschiedenheit der durchschnitt 
lichen Größe eines Wechsels, wie es bei der Verschiedenheit des 
Kundenkreises und des Geschäftsbetriebes nicht anders sein 
kann. Auszuscheiden wären Wechsel, die als Vorschuß- oder 
Bürgschaftswechsel sich charakterisieren, zur größeren Sicherheit 
der kreditgebenden Bank ausgestellt und nicht zu den liquiden 
Mitteln gezählt werden können. Die Scheidung wäre besonders 
wertvoll bei Kreditgenossenschaften und kleineren Provinzial 
banken. 
Eigene und Konsortialefjekten werden wegen ihrer rechtlichen 
und wirtschaftlichen Unterschiede getrennt. Unter den eigenen 
Effektenbeständen sind bei Emissionsbanken stets größere Posten 
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