Bankbilanzen.
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leichter Geldbeschaffung zur Verfügung haben. Die Angaben,
auch wenn sie obligatorisch wären, schützen nicht vor leicht
sinniger Diskontierung. Sie müßten die Giroverbindlichkeiten
aus dem kommissionsweisen Ankauf von Wechseln (auch im
Arbitrageverkehr) trennen von solchen aus Inkassowechseln und
aus der Rediskontierung von Wechseln als Geldbeschaffungs
nüttel, diese wiederum spezifizieren nach der Fälligkeit, und
die Verbindlichkeiten aus in- und ausländischen Wechseln schei
den. Auch die Qualität der Vormänner wäre zu berücksichtigen.
Die Höhe der Rediskontierung läßt sich auch auf Grund des
Wechselzinsen- und des Wechsel-Kontos und nach dem Ver
hältnis zwischen Wechselumsatz und -bestand am Jahresende
beurteilen.
Das Konsortial-Konto verrechnet lediglich die bis zum Tage
der Bilanzaufstellung eingezahlten Beträge und zeigt, welcher
Teil des eigenen Vermögens bisher in solchen Geschäften fest
gelegt ist. Die etwaigen Verpflichtungen zu weiteren Ein
zahlungen, die eine wesentliche Erhöhung des Risikos bedeuten,
kommen bilanzmäßig nicht zur Darstellung (vgl. S. 173).
Für die Wechsel wurde die Trennung zwischen inländischen
Und ausländischen Wechseln, die Gruppierung nach der Laufzeit,
die Angabe, inwieweit Kredite enthalten sind, und die Deckung
hierfür, die Trennung zwischen eigenen Akzepten, eigenen Trat
ten auf Bankkunden und Diskontwechseln von Kunden ver
langt. Viele Geschäftsberichte geben auch die Stückanzahl der
aingegangenen Wechsel an. Die Berechnung der Durchschnitts
beträge zeigt außerordentliche Verschiedenheit der durchschnitt
lichen Größe eines Wechsels, wie es bei der Verschiedenheit des
Kundenkreises und des Geschäftsbetriebes nicht anders sein
kann. Auszuscheiden wären Wechsel, die als Vorschuß- oder
Bürgschaftswechsel sich charakterisieren, zur größeren Sicherheit
der kreditgebenden Bank ausgestellt und nicht zu den liquiden
Mitteln gezählt werden können. Die Scheidung wäre besonders
wertvoll bei Kreditgenossenschaften und kleineren Provinzial
banken.
Eigene und Konsortialefjekten werden wegen ihrer rechtlichen
und wirtschaftlichen Unterschiede getrennt. Unter den eigenen
Effektenbeständen sind bei Emissionsbanken stets größere Posten
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